VDI 2077 Bilanzverfahren - nein danke
VDI 2077 Bilanzverfahren - nein danke
Heizkosten gerecht und ehrlich? VDI 2077/3.5 nein danke!
Heizkosten gerecht und ehrlich?  VDI 2077/3.5 nein danke!

Ursachen

      von Hannes Weißflog                                                                                                  Fotos:M.Schreiber

 

Wo liegt die Ursache für das Problem mit der Rohrwärme und warum wurde das Problem erst im Laufe der Zeit zunehmend deutlicher?

 

Mit der fortlaufenden Umstellung der Wärmeerfassungsgeräte an den Heizkörpern von HKV nach dem Verdunsterprinzip auf elektronische eHKV wurde auch das Rohrwärmeproblem immer deutlicher. Die Mieter/Eigentümer von Wohnungen mit vertikalen Einrohrheizungsanlagen bemerkten nach der Umrüstung der Verdunster-HKV auf elektr. HKV im Verbrauchskostenteil ihrer Abrechnungen starke Veränderungen der Kosten, verglichen mit den Vorjahren, obwohl sich ihr Heizverhalten im Wesentlichen nicht oder nur kaum geändert hatte.

Als Ursache wurden die (neuen ca. ab 2005) elektronischen Heizkostenverteiler (eHKV) erkannt.

Bilder linke Seitenleiste.  

Diese sind für Einrohrheizungen nicht nur „ungeeignet", wie oftmals sehr vorsichtig formuliert wird – nein, diese eHKV sind eindeutig die falschen Erfassungsgeräte für eine verbrauchsbezogene Wärmemessung an Anlagen dieses Typs

! Quellen und Verweise [21a] [21b]. Diese führen eindeutig zu falschen Erfassungsergebnissen, was den wirklichen Gesamtwärmebezug des entspr. Raumes bzw. der Wohnung angeht. Somit kommt es oftmals zu stark verzerrten Abrechnungen für die Wohnungsnutzer, da die Raumwärme (Heizkörperwärme plus Rohrwärme) nicht verbrauchsgerecht erfasst wird. Dass dies nur für die eHKV zutrifft, kann man dann auch in der VDI 2077 nachlesen. Die Richtlinie schließt die Anwendung des VDI 2077-BVs für HKVV (sogenannte Verdunster) aus (Beiblatt VDI 2077 S. 13 und Tabelle 1). Dies muss man als Eingeständnis für die Nichteignung der elektr. HKV für Einrohrheizungen werten. Auch das Landgericht Nürnberg-Fürht hat nach einer sachkundigen Begutachtung festgestellt:

..... dass elektronische Heizkostenverteiler für die Wärmeerfassung an vorliegenden Einrohrheizung ungeeignet sind und solch ein System nicht die Anforderungen an den Stand der Technik erfüllt [21].

So stellt sich eine grundsätzliche Frage:

 

Wer hat denn die massenhafte Einführung der offensichtlich für Einrohrheizanlagen untauglichen eHKV als Ablösung der Verdunster-HKV zu verantworten?       

                                                                     

Diese Frage muss endlich auch einmal deutlich und vor allem öffentlich gestellt werden.

Wer tiefer in das Thema eindringen möchte, sollte sich hierzu unbedingt noch einmal im Internet mit dem Artikel aus  

„die Zeit" ! [9] vom 26.03.1989 beschäftigen

Siehe hierzu auch bei Hausgeld-Vergleich.de [6].

 

Natürlich könnte man auch inzwischen annehmen, diese Fragestellung hat sich mit dem Jubel für die vermeintliche Lösung für das Rohrwärmeproblem und durch den massiven Auftritt und Einsatz für das Bilanzverfahren als Korrekturmaßnahme im Internet von selbst erklärt, jedenfalls wenn man im Netz unter VDI 2077 div. Seiten aufsucht.

So begegnet einem durchaus auch folgende Meinung:                       

Mit der praktischen Anwendung des Bilanzverfahrens durch Vermieter und WEG hat sich die Frage doch längst erübrigt! 

Skeptische Zeitgenossen sehen dies jedoch ganz anders. Sie vermuten hinter dem VDI 2077 nur ein kosmetisches Überlagern der eHKV-Problematik, um die peinliche Umstellungspanne bei den HKVs aus dem Focus der Kritik zu nehmen, denn es sind inzwischen hunderttausende von eHKV installiert worden. Die Kritiker führen vor allem eine Reihe von Fehlern und Probleme bei der Anwendung des VDI 2077  an und verweisen auf neue Ungerechtigkeiten und Verwerfungen bei ihrer Anwendung. Damit stellt sich noch eine weitere Frage, die öffentlich beantwortet werden muss:

 

Will man sich mit der VDI 2077 der Verantwortung für eine Fehleinschätzung bzw. Fehlberatung der Vermieter und Eigentümer betr. des Wechsels der Heizkostenverteiler vom Verdunster-HKV zum elektronischen HKV entziehen? Ist die VDI 2077 eine Lobbyistenrichtlinie?

 

Nun ja, es ist eine uralte Weisheit:

Ein Problem lässt sich nur durch seine Beseitigung beheben! Man kann es vertuschen, Andere dafür verantwortlich machen und bestenfalls seine Auswirkungen durch bestimmte Maßnahmen mindern, aber es bleibt deshalb "das Problem".

Bild 100 - HKV-Modelle (Fotos mit freundl. Genehmigung H. Zelger)

 

Soll man nun deswegen zu den Verdunstern zurückkehren?                                            

 

Eine erneute Umstellung, zurück zu den Verdunstern, wäre erst mal eine öffentliche und sehr peinliche Pleite der Verursacher, die uns jahrelang die emensen Vorteile der elektr. HKV offeriert haben. Die Doofen sind natürlich auch die gutgläubigen, der modernen Technik vertrauenden Anwender. Dazu ist die Rückkehr zu den Verdunster-HKV nur ein denkbares Szenario [5], um das Problem aus der Welt zu schaffen. Gedanken dazu können in den Registern     

Erkenntnisse und Alternativen eingesehen werden. Zweifellos bringen die eHKV den Messdienstfirmen erhebliche Personaleinsparungen. Das Ablesen der elektr. HVK geht nun mal erheblich schneller als das umständliche Wechseln der Verdunsterröhrchen, was durchaus auch ein beachtlicher und kostenrelevanter Vorteil ist. Teilweise kann man heute auch die eHKV per Funk auslesen, ohne die Wohnung betreten zu müssen. Der Mehraufwand für die Berechnung mit dem VDI 2077 dürfte hingegen nur gering sein, da die einzelnen Abrechnungen mit Hilfe von Computerprogrammen realisiert werden. Aber da macht die Menge den Gewinn.

 

Man darf auch fragen, inwieweit die Kosteneinsparungen durch den Austausch der Heizkostenverteiler dann auch an die Kunden weiter gegeben wurden?

 

Auf der Website des Mietervereins Hamburg kann man dann lesen:

"Die Erstellung der Heizkostenabrechnungen hat sich im Lauf der Jahre zu einem fetten Millionengeschäft entwickelt. Die hier mitmischenden Firmen lassen sich allerhand einfallen, um den Vermietern immer teurere Geräte und immer mehr Serviceleistungen aufzuschwatzen nach der Devise „Der Mieter zahlt’s ja.“. Diesen Aufwand verdanken wir dem an sich lobenswerten Bestreben unser Regierungen, den Heizenergieverbrauch mit Hilfe der „verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung“ einzudämmen. Man schätzt die hierdurch bewirkte Energieeinsparung auf 15 Prozent. Sehr viele Mieter (und Wohnungseigentümer) zahlen aber für das Abrechnungsverfahren heute ein Mehrfaches von dem, was sie an Heizkosten einsparen" [22] .

 

Doch dies ist nicht Gegenstand unserer Untersuchung.                                  

Der Nachteil der eHKV an den Heizkörpern, die den Raum- bzw. Rohrwärmeanteil nicht berücksichtigen, darf kein Argument sein, die modernen eHKV prinzipiell abzulehnen. Ohne Zweifel sind diese für vollgedämmte Einrohrheizungs- und viele Zweirohrheizungen durchaus geeignet, was aber eben nicht für Einrohrheizanlagen ohne Rohrwärmeerfassung zutrifft.

Abzulehnen ist die leichtfertige Grundhaltung zu dem Problem, nämlich den Rohrwärmefehler in den Abrechnungen mit unzulänglichen Abschätzungen und gebastelten Korrekturmethoden, wie z. B. mit dem BV der VDI 2077, zu kompensieren. Wenn die Ergebnisse der eHKV zu falschen Verbrauchsanteilen führen, dann kann der Weg nur sein:

Die Rohrwärmeabgabe zu messen oder zuverlässlich und gerecht zu erfassen.

In der VDI 2077 wird dies als "messtechnisches Verfahren" bezeichnet. Über dieses Verfahren findet man fast nichts auf den Webseiten zum Thema "Rohrwärme". Eine Ausnahme findet man aber auf der Internetseite der GWVB mbh ! [1].

Wer das "messtechnische Verfahren" nicht möchte, kann ja zu den Verdunster-HKV zurückkehrten. Schließlich werden diese noch produziert und sind noch uneingeschränkt zugelassen. Sie sind vielerorts noch in Gebrauch und bestens für vertikale Einrohrheizungen geeignet. Dazu kommt, dass die Verdunster letztlich die kostengünstigste Lösung bieten [20].                                                           

In wieweit bestimmte Lobbyisten erneut Einfluss auf den Gesetzgeber nehmen und die Verdunster verbieten lassen, kann nur spekuliert werde.                          

Dass aber dennoch der Verkauf bzw. die Vermietung und Neumontage der ungeeigneten eHKV für ungedämmte Einrohrheizanlagen ungehindert so weiter gehen, ist in gewisser Weise unanständig, um das Wort "skandalös" zu vermeiden.

 

(Aber natürlich nicht, wenn man die Abrechnung mit der VDI 2077 BV gleich miteinkauft, oder?)

 

Eine zweite, nicht unwesentlich das Rohrwärmeproblem verschärfende Ursache ist die oftmals viel zu hohe Vorlauftemperatur. Wenn ein Großteil der Wohnungen eines Gebäudes weitestgehend durch die Abgabe von Rohrwärme beheizt werden kann, dann stimmt ganz sicher etwas nicht. Solche Sachlagen ergeben immer eine kleine bzw. minimale Erfassungsrate (Verbrauchswärmeanteil), verstärkte Abrechnungsverzerrungen und einen hohen Gesamtverbrauch, der ja von allen Wohnungsnutzern bezahlt werden muss, gleich ob er Viel- oder Wenigverbraucher ist. 

In einer Studie der Technischen Universität Dresden vom Febr. 2014 [17] sehen wir diese Behauptung bestätigt. Vielmehr ergab diese Studie, dass eine erhöhte Vorlauftemperatur unter definierten Größen die Wärmebedarfswerte erhöht und wie sich dies auf die Wärmebilanzierung des Gebäudes und den Energiemehrverbrauch auswirkt. Die gleiche Aussage findet man im Beiblatt der VDI 2077 auf S. 17 bzw. VDI 2077 3.5 S. 26 in einer Anmerkung.

Da der Zusammenhang zwischen Vorlauftemperatur und Gesamtenergieverbrauch schon beim Bau der DDR-Plattenbauten bekannt war, wurden seinerzeit einige Hardwarelösungen gefunden, die es zuließen, die Heizanlage mit einer niedrigen und energieeffizienten Vorlauftemperatur zu fahren. Dass heute die Energielieferanten kein Interesse an niedrigen Vorlauftemperaturen und somit der Absenkung der Energieverbräuche haben, liegt auf der Hand, denn es schmälert ja den Umsatz und damit den Gewinn. Somit muss auch ein heimliches Interesse an der Durchsetzung des VDI 2077 bestehen, was einen hohen Energieverbrauch "sichert".

Ein Beispiel für eine Hardwarelösung aus DDR-Zeiten, bei der relativ niedrige Vorlauftemperaturen gefahren wurden, zeigen uns die nächsten Bilder (die nicht aus dem selben Haus stammen, aber baugleichen Gebäuden). Die Heizkörper der unteren Etagen werden durch ein eigenes Versorgungsrohr mit Frischwärme versorgt

(Bilder 1 und 2), was eine Absenkung der Vorlauftemperatur ermöglicht, da keine Heizkörper dem Strang Wärme entziehen und nur Rohrwärme in den darüber liegenden Wohnungen abgegeben wurde. Diese Hardwarelösung spart insgesamt Heizenergie und sorgt für einen gewissen Rohrwärmeausgleich, obwohl die Heizkosten in der DDR ein Bestandteil der Miete waren und nicht extra berechnet wurden. Ein allg. Interesse den Energieverbrauch zu senken, war ein sogenanntes " volkswirtschaftliches Ziel".

Bei den von uns untersuchten Objekten, die aus Datenbereitstellungsgründen nur an sogenannten Plattenbaugebäuden durchgeführt werden konnten, finden sich diese Hardwarelösungen für Einrohrheizanlagen.

Objektdaten.

Bild 1 - Eine Wohnung der oberen Etagen. Das rechte Rohr führt zum Heizkörper der untersten Wohnung am Ende des Heizstranges, um den Heizkörper mit frischem Heizwasser zu versorgen. (Fotorechte für Bilder 1 und 2 bei M.Schreiber)
Bild 2 - Das rechts von oben kommende (dickere) Rohr hat die Heizkörper der darüber liegenden Etagen versorgt (Rücklauf). Das von oben kommende, linke (dünnere) Rohr (Vorlauf) dient allein der Wärmeversorgung des Heizkörpers der untersten Etage, wie hier.

 

 

Eine Heizanlage, bei der die Vorlauftemperatur höher als erforderlich ist, darf man durchaus als eine falsch eingestellte Heizanlage bezeichnen. So steht auch an zwei Stellen der VDI 2077/3.5 dass die Verfahren zur Rohrwärmekorrektur nicht für falsch oder fehlerhaft eingestellte Anlagen anzuweden sind.

 

Verbraucherfrage: Wann ist denn aber eine Heizanlage fehlerhaft eingestellt?

 

Leider gibt es bis heute keine gesetzlich vorgeschriebene turnusmäßige Zertifizierung für optimal eingestellte Heizungsanlagen in Wohnbauten, wie z. B. für Fahrstühle, Autos u. v. m. Wie bedeutsam aber die richtige Vorlauftemperatur für die gesamten Energiekosten eines Gebäudes ist, zeigt eine aktuelle Studie der TU Dresden vom Febr. 2014 [16].                                               

Interessanterweise klagen einige Vermieter bzw. WEG darüber, dass in ihren Verträgen mit dem (Heiz-)Energieversorger Mindestabnahmemengen vereinbart sind, was u. U. ein Grund für erhöhte Vorlauftemperaturen sein soll. So etwas sind Kostenschleudern und noch schlimmer, Energiesparbremsen und wohl kaum noch zeitgemäß.

Energiesparen durch richtiges Heizen ist niemals falsch.

Der Gesetzgeber (bzw. der BGH) sollte solche Mindestmengen-Abnahmeklauseln verbieten oder für unwirksam erklären. Inwieweit man auch von Seiten der Energielieferanten lieber  der VDI 2077/3.5 interessiert ist, kann nur spekuliert werden. Doch die VDI 2077 selbst ist eine Energiesparbremse, wie wir noch im Abschnitt Erkenntnisse belegen werden.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass sich einige Interessenten wohl schön auf die dauerhafte Anwendung der VDI 2077 eingeschossen haben. Auch dies wäre sehr unredlich, denn es zeugt nicht davon, die wirkliche Ursache des Rohrwärmeproblems zu beseitigen, nur weil man möglicherweise an der Anwendung der Richtlinie verdient.

Die denkbaren Alternativen zur Anwendung des VDI 2077 werden wir nach der Diskussion über die anderen Erkenntnisse bei der Anwendung derRichlinie am Ende dieser Website im Register Alternativen aufzeigen.

 

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© Rainer Danneberg