VDI 2077 Bilanzverfahren - nein danke
VDI 2077 Bilanzverfahren - nein danke
Heizkosten gerecht und ehrlich? VDI 2077/3.5 nein danke!
Heizkosten gerecht und ehrlich?  VDI 2077/3.5 nein danke!

Alternativen

Nach alternativen Lösungen zu suchen, bedeutet in der Regel, dass die gegenwärtigen Verfahrensweisen und Regelungen ungenügend, nicht angemessen oder gar falsch sind, man aber das Problem als solches anerkennt und nach neuen und besseren Wegen und Möglichkeiten zu dessen Bewältigung sucht.

 

Deshalb sollte die Lösung darin bestehen, das Problem mit anderen Mitteln zu eliminieren oder optimal zu minimieren. Wichtig ist aber auch, stets die Kostenverträglichkeit und die Nachhaltigkeit neuer Maßnahmen, wie auch mögliche Nachteile zu prüfen. Will man also das VDI 2077 Bilanzverfahren zum Ausgleich rohrwärmebedingter Kostenverzerrungen wegen einer Reihe von erheblichen Unzulänglichkeiten nicht mehr anwenden, bieten sich mehrere Lösungen an.

Um es aber gleich vorweg zu nehmen, alle denkbaren Kalkulationsmodelle wie das Bilanzverfahren, die rechnerische Ermittlung (beide VDI 2077) oder auch z. B. die weniger bekannte Methode über einen (Etagen) Faktor sowie andere Rechenmodelle sind letztlich nur Abschätzungsverfahren, die stets mit Ungenauigkeiten und Mängeln belastet sind, die u. U. sehr erheblichen sein können.                                                                                                         

Es ist kein Geheimnis, dass nur Hardwaremaßnahmen das Problem der ungleichen und nichterfassten Rohrwärmeabgaben wirklich lösen können, wie uns anerkannte und unabhängige Sachverständige bestätigten. Auch viele unabhängige Energieberater betrachten die Kostenkalkulationsmodelle sehr kritisch und halten diese für nicht mehr zeitgemäß. Sie fordern, dass alle Lösungen betr. der Problematik "nichterfasster Rohrwärmeabgaben" auch mit Energieeinsparungen einher gehen müssen. Vielmehr sollten neben direkten und indirekten Hardwaremaßnahmen zur Vermeidung von (Wärme-)Energieverlusten auf Lösungen mit Anreizen zum verhaltensmäßigen (bewussten) Energiesparen gesetzt werden. Dies würde auch dem Anliegen der HeizkostenV und der EnEV (Energiesparverordnung) entsprechen.

Bild 35 - Verkofferung eines ZVR (Zentrales-Versorgungs-Rohr) - Bildrechte bei T-T Leipzig

Um das Rohrwärmeproblem geordnet anzugehen, sollte man die VDI 2077 3.5 zur Hand nehmen. Leider ist diese Richtlinie recht merkwürdig aufgebaut, und so stehen die Empfehlungen zur Optimierung der Heizanlage erst als

Kapitel 7 auf Seite 25, obwohl diese, entsprechend einer logischen Vorgehensweise, (Vermeidung und Minimierung von Rohrwärmeverlusten) an den Anfang gehören. Wahrscheinlich geht es eher darum das BV der Richtlinie anzuwenden. Zweimal wird im Beiblatt darauf hingewiesen, dass die Richtlinie nicht in erster Linie dazu dienen sollte, falsche und schlecht eingestellte Anlagen zu kompensieren. Besonders die Empfehlungen im Abschnitt 6 sind hervorzuheben. Wir können hier diese Hinweise nur stichpunktartig aufzählen und erlauben uns z. T. einen Kurzkommentar.

 

Anlagentechnische Hinweise:

- witterungsgeführte Regelung

- Nachtabsenkung

- korrekte Einstellung der Vorlauftemperatur (wichtig für den Gesamtverbrauch des Gebäudes und die Minimierung der Rohrwärmeabgaben. die Red.)

- Austausch von Heizkörpern, wenn diese einer Absenkung der Heizkurve (Vorlauftemperatur die Red.) entgegen stehen (z. B. am Ende des Heizstrangs die Red.)

- hydraulischer Abgleich (dazu zählen neben Strangregelventilen und Differenzreglern auch die genaue Dimensionierung der Thermostatventile bzw. ein korrekter Voreinstellungswert (Kv –Wertdie Red.)

- Einsatz geeigneter Pumpen (mit variabler Drehzahl)

- es sind nur geeignete Zweifühler-HKV einzusetzen

LG Nürnberg - Fürth, Urteil vom 17.08.2011 / 12 O 4361/10

(eHKV als Zweifühlergeräte in Heizanlagen mit Einrohrsystem entsprechen, unter besonderen Voraussetzungen, nicht dem Stand der Technik !)

 

Bauliche Maßnahmen:                                                                                                                                          

- Umbau auf eine Zweirohrheizung

- ausreichende Dämmung der Versorgungrohre mit Manipulationsverhinderung (besonders des ZVRs die Red.).

- Hinterdämmung der Heizkörper mit Reflexionsfolie 3-5 mm

 

Abrechnungstechnische Empfehlungen:

- Grundkostenanteil an den Heizkosten auf 50 % festlegen (und damit 50 % Verbrauchskostenanteil).

 

Von den Empfehlungen der VDI-Richtlinie 2077, denen vorbehaltlos zugestimmt werden muss, heben wir die "Abrechnungstechnische Empfehlung" für die Verteilungsproportion in den Vordergrund. Unserer Meinung nach ist dies für eine Meinungsbildung und Entscheidung über den richtigen Umgang mit den unerfassten Rohrwärmeabgaben von beachtlicher Bedeutung.      

Deshalb sollte grundsätzlich erst einmal geprüft werden, mit welcher Verteilerproportion abgerechnet wird.                             

Fakten- und Problemcheck

Abrechnungsverhältnis                             

 

Wir betonen hier noch einmal ausdrücklich, dass in den Betrachtungen 100 % Brennstoffkosten stets nur die Brennstoffkosten für Heizwärme gemeint sind, also die Gesamtenergiekosten minus der Kosten für die Warmwasseraufbereitung (Q - QTE = QHW ).                                                                                                                 

Für bestimmte Gebäude wird das Abrechnungsverhältnis von 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten oftmals vorgeschrieben. Ein solches Verhältnis deckt bei Einrohrheizanlagen in der Praxis die nichterfassten Rohrwärmeabgaben über die Grundkostenvergemeinschaftung nicht vollständig ab. Hier jetzt eine zusätzlich Rohrwärmekorrektur mit dem Bilanzverfahren der VDI 2077 durchzuführen, ist in soweit Unsinn, da folglich als nächster Schritt bei vielen Objekten schon ein geändertes Abrechnungsverhältnis mit 50 % Grundkosten für ein besseres Ergebnis sorgt und somit sinnvoller ist

Fakten- und Problemcheck

Abrechnungsverhältnis

Bild 29.                                   

Denn bei 50 % Grundkosten wird schon ein erheblich größerer Teil der Brennstoffkosten (meistens mehr als 40 %) über die Wohnfläche verteilt

Fakten- und Problemcheck

Korrekturberechnung

Bilder 12 und 17.

Damit wird man bei einem solchen Abrechnungsverhältnis schon in vielen Fällen dem Problem der nichterfassten Rohrwärmeabgabe annähernd gerecht.                                                                                                                    

So verbleiben in der Regel 60 % oder weniger der Brennstoffkosten (des Brennstoffverbrauchs) der Liegenschaft für die Heizung zur verbrauchs- abhängigen Abrechnung. Je kleiner die Betriebskosten sind, desto mehr Brennstoffkosten werden schon mit den Grundkosten, in der Regel über die Wohnfläche, abgerechnet

Fakten- und Problemcheck

Abrechnungsverhältnisse.                               

Soll dennoch zusätzlich ein mathematisches Kostenausgleichsverfahren zur Anwendung kommen, dann ist in jedem Fall nur der verbrauchsabhängige Brennstoffanteil für die Korrektur zu berücksichtigen und keinesfalls, wie beim VDI 2077 BV, der gesamte Brennstoffanteil (100%). In solchen Fällen ist wieder vorsichtig vorzugehen und durch Vergleichsrechnungen das Abrechnungs- verhältnis zu prüfen und nicht gleich der Empfehlung der VDI 2077 Richtlinie zu folgen und 50 % zu 50 % mit VDI 2077 BV Korrektur anzuwenden.

Fakten- und Problemcheck

Abrechnungsverhältnisse.

Der zweifellos bessere Weg ist, sich den Hardwarelösungen zuzuwenden. Hier bieten sich drei Lösungen an:

- Die teilweise oder auch vollständige Dämmung aller Versorgungsrohre für die Heizkörper (als teilweise wäre z. B. nur die Dämmung des ZVR möglich).

- Die Wiedereinführung von Verdunster-Heiz-Kosten-Verteilern.

- Die Erfassung der Rohrwärme, also die Anwendung des "Messtechnischen Verfahrens" mit zusätzlichen eHKV an den Versorgungsrohren (wie in VDI 2077 beschrieben)

⇨! [1]. In der Regel ist schon eine Referenzerfassung

(wohl auch als Pilotverfahren bekannt) ausreichend  mit einem eHKV am Versorgungsrohr für die Heizkörper des Hauptraumes.

- Der Umbau auf eine Zweirohrheizung.

 

  

Wie sind diese Hardwaremaßnahmen zu bewerten?

 

Der Umbau auf eine Zweirohrheizung ist eindeutig die teuerste Lösung und wohl nur sinnvoll bei einer Grundsanierung des Gebäudes bzw. einer notwendigen Heizungserneuerung.

 

Die vollständige Dämmung der Versorgungsrohre, also incl. der Heizkörper- brücken ist umstritten. So wird von einigen Heizungsfachleuten diese Lösung nicht empfohlen, da es bei nichtbeheizten Räumen zu Auskühlungen und in der Folge u. U. zu Schimmelbildung kommen könnte. So sollte bei einer solchen Lösung grundsätzlich beachtet werden, die Kurzschlußstrecke (Heizkörperbrücke) nicht zu dämmen.

Die Dämmung der Versorgungsrohre ist zweifellos eine kostenintensivste Maßnahme und würde alle Wohnungen betreffen. Neben den hohen Investitionskosten (man darf für eine durchschnittliche Dreiraumwohnung mit 400.- bis 600.- Euro rechnen) gibt es weitere Argumente gegen diese Lösung. Die Einwände von Mietern bzw. Nutzern vorgebracht, sind im Besonderen der bautechnische Aufwand, mögliche Möbelumstellungen wegen des Flächenbedarfs der Dämmung und ihrer Verkleidung (Verkofferung), optisch-ästhetische Betrachtungen, Manipulationssicherung - die nur aufwendig realisierbar ist - u. a. Ein Energiespareffekt dürfte dadurch eintreten, da nicht genutzte Räume bzw. nur gering beheizte Räume, wie z. B. Schlafzimmer, nicht mehr über die Versorgungsrohre beheizt werden und die Wohnungsnutzer nur noch bedarfsgerecht ihre Räume beheizen. Da es jetzt, im Gegensatz zu pauschalisierten Abrechnungen und Korrekturverfahren wie das BV der VDI 2077, konkret und direkt an den eigenen Geldbeutel geht, darf man annehmen, dass umsichtiger mit der Heizenergie umgegangen wird. In der Literatur werden Einspareffekte von über größer 10 % genannt.

 

Bei der teilweisen Dämmung werden nur ausgesuchte, vertikale Versorgungsrohre z. B. in Nebenräumen (Schlafzimmer, Küche u.ä.) mit übereinanderliegenden Strängen gedämmt. Diese Isoliermethode eignet sich besonders auch für die Dämmung des ZVR Bild 35, was den Vorteil des nichterfassten zusätzlichen Wärmebezuges der ZVR-Wohnungen gegenüber den anderen Mietern aufhebt und die Erfassungsrate (Verbrauchskostenanteil) erheblich verbessert.                           

                                                                                                                                                                                     ⇨ Fakten- und Problemcheck Zentralesversorgungsrohr.                                                                         

In wie weit dann die Problematik der nichterfassten Rohrwärme noch deutlich kostenverzerrend besteht und welche Maßnahmen noch erforderlich wären, muss dann im Einzelfall geprüft werden. Der Energiespareffekt dürfte deshalb, je nach Dämmungsaufwand, nur relativ mäßig sein. Nur das ZVR zu isolieren soll nach Schätzungen für die Liegenschaften unsere Beispielwohnungen 7 - 9 % Energieeinsparung bringen. Eine allgemeine Aussage ist aber auf Grund unterschiedlicher Heizungsanlagen nicht möglich, da ja schon allein Anlagengröße und die Vorlauftemperatur als wesentliche Faktoren wirken.

Den durch Konvektionsheizung gesundheitlich gehandicapten Wohnungsnutzern würde es die Möglichkeit eröffnen, die Versorgungsrohre ihrer Wohnungen vollständig zu dämmen und elektrisch zu heizen (Fußboden, IR-Strahlung u.s.w.), da diese dann nicht mehr zusätzlich mit einem Korrekturzuschlag belegt werden. Selbige sind dennoch als sogenannte Nullverbraucher durch ihren Brennstoffanteil in den Grundkosten pauschal an nichterfassten Rohrwärmeabgaben beteiligt (Gemeinschaftswärmeanteil, Wohnungsrohrwärmeanteile u. w.). Auch wenn der Anteil solcher Nutzer sich im Promillebereich bewegen dürfte, sollte eine qualifizierte Gesellschaft deren Probleme nicht übersehen.

 

Eine Rückrüstung zu HKV nach dem Verdunsterprinzip ist durchaus möglich, relativ einfach und kostengünstig zu realisieren. Die Verdunster-HKV sind parallel zu den eHKV gesetzlich zugelassen. Den Ablesefirmen dürfte diese Lösung jedoch wegen des größeren Arbeitsaufwands bei der jährlichen Erfassung nicht genehm sein. Einige Kritiker der VDI 2077 vermuten aber, dass Lobbyisten der Firmen, die von der Anwendung der Richtlinie profitieren inzwischen versuchen, über die Politik ein Verbot der Verdunster-HKV zu erwirken ⇨! [9].                                                                                                    

Es ist anzunehmen, dass die Umrüstungskosten bzw. Installationskosten sich ähnlich der des gesetzlichen Gerätewechsels der eHKV bewegen. Ein günstiger Zeitpunkt für eine Umrüstung der HKV liegt zweifellos nach Ablauf der gesetzlichen eHKV-Laufzeit. Ein Energiespareffekt ist nicht zu erwarten. Eine Erfassung bzw. Dämmung des ZVR über HKV wäre nicht erforderlich, da die Verdunster die Raumwärme miterfassen und durch ihre Trägheit ausgleichend wirken. Es ist zu beachten, dass auch Verdunster-HKV nicht ausnahmslos ohne Probleme einsetzbar sind und bestimmte Schwächen zeigen (z. B. bei Sonnenanstrahlung, Fremdwärmeeintrag u. a.). Deshalb ist auch hier unbedingt eine qualifizierte Fachberatung zu empfehlen.

 

Das Messtechnische Verfahren, wie im Beiblatt der VDI 2077 erwähnt, baut darauf, die Wärmeabgabe der Versorgungsrohre mit eHKV zu erfassen und, wie in der Richtlinie S. 12, Abschnitt 4.4 beschrieben, als Verbrauchswerte zu den anderen eHKV-Werten zu addieren. Damit fließen diese direkt in die Heizkostenabrechnung ein. So steht in der VDI 2077- Richtlinie:

"Die Anzeigen der Heizkostenverteiler an den Rohrleitungen werden gemäß EN 834/835 (Anhang A.3 die Red.) bewertet. Bei Einrohrheizungen mit senkrechten Strängen ist es üblich, nur einen repräsentativen Strang mit Heizkostenverteilern auszustatten. 

..... Die so ermittelten zusätzlichen Verbrauchswerte für die Rohrwärmeabgabe können unmittelbar in die Heizkostenabrechnung einfließen. Übliche Anhaltswerte für die Normwärmeleistung der Rohrleitungen sind der Fachliteratur zu entnehmen."

Dieses Abrechnungsverfahren wird vereinzelt angewandt. Als Beispiel haben wir hier schon einmal auf die Website der Großenhainer Wohnungsverwaltung- und Baugesellschaft mbh verwiesen ⇨! GWVB mbh [1].

Kritiker, besonders VDI 2077 BV-Befürworter und Bevorteilte, lehnen diese Lösung ab, da die Wärme der Versorgungsrohre incl. des ZVR nicht regulierbar ist.

Dazu gibt es aber ein Urteil des Amtsgericht Berlin-Neukölln vom 15. 02. 2001 (Az 3 C 351/00).

Die Erfassung von nichtregulierbarer Rohrwärme durch eHKV ist mit der HeizkostenV. vereinbar. Das Gericht hat ein solches Verfahren für Rechtens erklärt.

Die Umstellung auf das messtechnische Verfahren mit nur einem repräsentativen Strang (Pilotverfahren) ist mit relativ geringen Investitionskosten verbunden. Auch die jährlichen Betriebskosten erhöhen sich nur minimal.

Ein Energiespareffekt ist ohne zusätzliche Maßnahmen, wie hydraulischer Abgleich, Teildämmung u. ä., im allgemeinen nicht zu erwarten. Man darf aber annehmen, dass einige Energieverschwender durch den Wegfall der Kostenentlastung über das VDI 2077 BV dann wahrscheinlich auch energiebewusster heizen.

 

Es sind aber auch Kombinationslösungen denkbar, wie messtechnische Erfassung des Hauptstrangs (oder zwei) und Teildämmung, oder ähnlich.

 

 

Unsere Meinung:

Die Rückrüstung auf Verdunster-HKV verbessert die Abrechnungsgerechtigkeit gegenüber dem Bilanzverfahren der VDI 2077 und ist für den weiteren Betrieb  die kostengünstigste Methode.

Die Heizkörper- und Rohrwärme ergeben die Raumwärme, welche durch die Verdunster-HKV weitestgehend abgebilodet werden. Das Abrechnungsverhältnis kann nach HeizkostenV gewählt werden. Die Gemeinschaftswärme wird über die Grundkosten entspr. des Umlageschlüssels bezahlt. Es ist zu beachten, dass auch Verdunster-HKV nicht ausnahmslos ohne Probleme einsetzbar sind.

 

Das "Messtechnische Verfahren" ist der gerechteste Weg für die Heizkostenabrechnung.                                                                                                        

Man bezahlt nur die Wärmemenge, die der Wohnung wirklich zugeführt wird und einem gerechten Anteil am Gemeinschafts-wärmeverbrauch über die Grundkosten, soweit alle Rohre in den Wohnräumen mit einem eHKV ausgerüstet sind.

 

Letztlich sind alle Hardwaremaßnahmen, die die Rohrwärmeverluste minimieren bzw. beseitigen und die Erfassungsrate vergrößern, besser als alle nur erdenklichen Korrekturrechnungen.

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© Rainer Danneberg