Beitrag von Rainer Danneberg
Um die weiteren Themen zu verstehen und die dazu gehörenden Berechnungen auch nachvollziehen zu können, werden bestimmte Objektdaten benötigt. Die Analyse der Wirkungen und Auswirkungen des VDI 2077 BV auf die Heizkostenabrechnungen wurden anhand von kompletten, aber anonymisierten Abrechnungsdatensätzen aus dem Jahre 2011 durchgeführt.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass wir unsere Untersuchungen nur an Objekten des folgenden Gebäudetyps durchführen konnten, da uns keine weiteren Komplettdaten von anders gebauten Liegenschaften bzw. Heizungsanlagen vorlagen.
Da aber das Prinzip der Einrohr-Heizanlagen des DDR-Plattenbau-Wohnblocks und die Anwendung der VDI 2077 uns tausendfach im Osten Deutschlands und in Berlin begegnen, können diese Betrachtungen hier doch für eine breitere Mieter/Nutzergruppe von Interesse und Bedeutung sein.
Es wird unsererseits nicht ausgeschlossen, dass bei anderen Heizungsanlagen (Einrohr-Ringleitungen in Wohnungen bzw. über Etagen, untere Strangverteilung u. ä.) auch andere Betrachtungen und Berechnungen erforderlich werden. Wir bitten deshalb die Leser mit Heizkostenproblemen, welche sich hier nicht wiederfinden, um Verständnis.
Die bewerteten Objekte waren drei nebeneinander gelegene, baugleiche DDR-Plattenbauwohnblöcke. Jeder Wohnblock hat drei Hausaufgänge mit fünf Etagen. (Die Beispielwohnblöcke erhielten von uns zum einfachen Vergleich eine angenommene, typische Hausnummerierung: 14 - 18, 20 - 24 und 26 - 30). Pro Etage gibt es einheitlich je eine 3-Raum- und eine 4-Raumwohnung mit einer Flächendifferenz von ca.11 qm, also 30 Wohnungen pro Block. Die Gebäude sind normgedämmt und haben einen Energiepass. Jeder Wohnblock hat eine eigene Einrohr-Heizungsanlage mit oberer Verteilung und wird mit Fernwärme versorgt.
Für die weiteren Betrachtungen ist bei den drei Objekten von Vorteil, dass diese keine Warmwasseraufbereitung aus der Fernenergieversorgung haben. Dies schließt Fehlergebnisse durch eventuell fehlerhafte Energieabtrennungen bei den Berechnungen aus.
Durch 5 der 30 Wohnungen (je Block) wird ein ungedämmtes, zentrales Vorlaufrohr (ZVR) geführt, was wie ein zusätzlicher Heizkörper wirkt, jedoch ohne Erfassung der Wärmeabgabe. Die Prinzipdarstellung eines Wohnblocks zeigt die folgende, sich wohl selbst erklärende Abbildung. Das Zentrale Vorlauf Rohr ist gelb unterlegt.
Die Heizkosten der Liegenschaften werden nach dem Verteilerschlüssel 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten abgerechnet. Zusätzlich wird das Bilanzverfahren der VDI 2077, mit der Korrekturverteilung über den Umlageschlüssel (Wohnfläche) angewandt. Eine graphische Zusammenfassung der Verbrauchseinheiten mit eHKV pro Block und Hausaufgänge zeigt die nächste Tafel.
Wie schon mehrfach genannt, gibt es das sogenannte ZVR. Dies ist das (Zentrale)Vorlaufrohr für den ganzen Wohnblock
(⇨ Bild 8 - gelbes Rohr), welches im Dachgeschoss auf die Versorgungsrohre verteilt wird. Es wird durch 5 Wohnungen (Etagen) nach oben geführt und betrifft in diesen Objekten 16,6 % der Wohnungen. Pro Haus werden 13 Versorgungsrohre (Rücklaufrohre) für die Heizkörper in den Wohnungen und ein Rohr für die Heizkörper pro Aufgang mit Heizwasser versorgt. Für den ganzen Block wird das frische Heizwasser über ein ZVR auf 42 Versorgungsstränge aufgeteilt. Deshalb hat das ZVR einen erheblich größeren Durchmesser (76,1 mm außen - nach EN 10255) und eine vielfach schnellere Durchlaufgeschwindigkeit mit der maximalen Heizwassertemperatur. Wenn dieses ZVR nicht gedämmt ist, wirkt es als zusätzlicher Heizkörper ohne die Erfassung der Wärmeabgabe. Die nichterfasste Wärmeabgabe des ZVR geht somit in die BV-Berechnung der gesamten nichterfassten Rohrwärme des Hauses bzw. des Wohnblocks ein. Dies wirkt sich erheblich auf die für die VDI 2077 BV-Berechnungen erforderliche Verbrauchswärmegröße (Erfassungsrate) aus. Dazu mehr im Register
⇨ Faktencheck ⇨ Zentrales Vorlaufrohr (ZVR).
Die für die Anwendung des BV ermittelte Erfassungsrate (Verbrauchswärmeanteil) nach VDI 2077 auf der Basis von 100 % Brennstoffkosten (?) beträgt:
⇨ Faktencheck ⇨ Korrekturrechnung
für die Häuser 14-18 = 0,244 entspr. 24,4% bei einem Verbrauch von 143 588 KWh
für die Häuser 20-24 = 0,194 entspr. 19,4% bei einem Verbrauch von 172 674 KWh und
für die Häuser 26-30 = 0,190 entspr. 19,0% bei einem Verbrauch von 141 940 KWh
(gerechnet mit Nutzungsgrad 1 und Basisempfindlichkeit 1).
Ein im Jahre 2012 durchgeführter hydraulischer Abgleich in allen drei Objekten hat 2013 nur eine unwesentliche Verbesserung der Erfassungsrate gebracht. Ein direkter Vergleich ist aber nur annähernd möglich, da die anderen Faktoren, wie Gesamtenergieverbrauch und die Summe der erfassten Einheiten zu 2011, nicht identisch sind. Dennoch kann man wohl aus den unterschiedlichen Differenzen der Verbrauchswerte (2011 zu 2013) in den Wohnblöcken schließen, dass in den Werten auch differenziertes Nutzerverhalten zur Wirkung kam.
14-18 = 0,264 entspr. 26,4% = 2,0 %
20-24 = 0,254 entspr. 25,4% = 6,0 %
26-30 = 0,231 entspr. 23,1% = 4,1 %
Das Kosten/Nutzenverhältnis für die Wohnungseigner war bei dieser Maßnahme negativ.