Der Inhalt dieser Seite wurde gelöscht, da die Berechnungen rechtswidrig waren. Es war auch hier ein häufig vorkommender Fehler in den Standartberechnungen nach HeizkostenV. Eine fehlerhafte Standartabrechnung führt dann auch folglich zu einer fehlerhaften VDI-2077 BV-Korrekturrechnung. Die HeizkostenV §7 wurde fehlinterpretiert, also falsch gelesen, was die Verhältnisaufteilung von mindestens 50 und höchstens 70 von Hundert des erfassten Wärmeverbrauchs betrifft. Viele verstehen aber die Aufteilung der Gesamtkosten der Heizung nach dem oben genannten Prinzip darunter. Auch wir mussten uns juristisch belehren lassen, da auch unsere VDI 2077 BV Korrekturberechnung durch fehlerhafte Standartabrechnung falsch waren. Der Gesetzgeber formuliert nämlich deutlich erfasster Wärmeverbrauch. Andere Kosten wie z.B. Messdienstkosten, Wartungskosten, Betriebsstromkosten, Mietkosten für HKV u. a. sind nun mal kein Wärmeverbrauch. Diese Kosten sind den Nutzern direkt zuzuordnen (z.B. HVK in den Wohneinheiten) bzw. wenn sie gemeinschaftlich wirken über den Verteilerschlüssel (i.d.R. Wohnfläche) zu verteilen. Sogenannte Sonderkosten u. ä. Verallgemeinerungen sind nicht statthaft und aufzuschüsseln.
Ein Aufaddieren anderer Kosten zum Betrieb der Heizung auf die Wärmeverbrauchskosten verstößt also gegen die Heizkostenverordnung. Deshalb ist auch bei den weiteren Berechnungsbeispielen auf weiteren Unterseiten evtl. der Fehler noch im Detail. Diese Verzerrungen der Ergebnisse sind aber unserer Meinung nach gering und das Prinzip ist weiterhin erkennbar. Wir sind dabei den Fehler Schritt für Schritt zu korrigieren und bitten um Verständnis.