Als bedeutendste und gleichzeitig erschreckendste Erkenntnis hat sich die riesige Unwissenheit der von dem VDI 2077 BV betroffenen Wohnungsnutzer herausgestellt. Das Spektrum geht von Desinteresse über Hilflosigkeit bis zur Gutgläubigkeit. Viele Betroffene sehen sich als Opfer einer fragwürdigen Maßnahme, die sie nicht verstehen und die sie nicht nachvollziehen können. Andere beklagen heute eine übereilte Einführung und überrumpelt worden zu sein und eine vorauseilende Anpassung an die novellierte Heizkostenverordnung ohne Prüfung der Richtlinie auf Eignung für das Objekt bzw. die Liegenschaft. Letztlich profitieren von der Anwendung des Bilanzverfahrens der VDI 2077 aber auch immer einige Betroffene (Vielverbraucher), die dann zweifellos sehr schnell zu den Befürwortern zählen. Erklären können das BV, seine Wirkungsweise und Mängel die Wenigsten.
So stellt sich die Frage:
Sind etwa genau dieser uneinheitliche Zustand und die unklare Situation so gewollt?
Die Richtlinie erfordert weniger Heizungsfachkenntnisse als vielmehr die Fähigkeit, die mathematischen Zusammenhänge zu erkennen und die Richtlinie verständlich zu lesen. Eine allgemein- und volksverständliche Fassung gibt es leider nicht, obwohl zehntausende Wohnungsnutzer davon betroffen sein dürften.
Nach Erscheinen der novellierten HeizkostenV zum 01.01.2009 mit dem Vermerk auf die anerkannten Regeln der Technik und der drei Monate später erschienenen und sofort als "Regel der Technik" deklarierten VDI 2077 hatte sich besonders bei Vermietern, Verwaltern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) eine gewisse Anwendungspanik eingestellt. Wurde doch gleichzeitig erneut auf das sogenannte "Meininger Urteil" verwiesen
⇨ Quellen und Verweise, was ja schon als Keule für die Umstellung der Verdunster-HKV auf elektr. HKV benutzt wurde
⇨! Die Zeit [9].
Es gab kaum Kritiker, die zur Vorsicht bei der Anwendung der VDI 2077 mahnten und vor blindem Glauben an die Richtlinie warnten. Der propagandistische Druck kam besonders von einigen Messdienstfirmen, die z. T. mit zu den Initiatoren der Richtlinie zählen. Mit der Richtlinie VDI 2077 wurde ihnen doch die Kritik und der Gegenwind wegen der für Einrohrheizungen untauglichen elektr. Heizkostenverteiler genommen ("die Zeit" vom 26.03.1989 ⇨! [9]).
Gleichzeitig wurde die Anwendung der VDI 2077, durch den höheren Berechnungsaufwand pro Wohnung, oftmals zu einer neuen Einnahmequelle. Auf die beachtliche Kostensenkung für die Ablesefirmen durch die HKV-Umstellung ist ja schon im Register ⇨ Ursachen und Hintergründe verwiesen worden. Man darf also auch ein gewisses kommerzielles Interesse an einer möglichst breiten Anwendung des VDI 2077 BV annehmen.
Auch ein weiterer Wirtschaftszweig freut sich still im Hintergrund über die Anwendung der VDI 2077, die Energielieferanten. Die VDI 2077 zielt ja nicht darauf ab, Heizenergie zu sparen, sondern nur die Kosten des hohen nicht erfassten Brennstoffverbrauchs anders zu verteilen.
Wahrscheinlich ist auch der Gesetzgeber den Lobbyisten und Vertretern der Richtlinie mit seinem Verweis auf die VDI 2077 im Bundesratsdokument 570/08 vom 08.08.2008 ⇨ [ 7 ] auf den Leim gegangen, wie soll man denn sonst die von der Bundesregierung propagierten Energiesparbemühungen und die Energiewendediskussion ernst nehmen.
Zusammenfassung
- Die VDI 2077 ist die Richtlinie eines privaten Vereins. Sie ist nicht rechtsverbindlich. Nach einer BGH-Definition
(Bundesgerichtshof) ⇨ [14] ist eine DIN (adäquat VDI u. a.) nicht unbedingt und in jeden Fall eine "anerkannte
Regel der Technik". Eine DIN kann fehlerhaft sein, überholt bzw. überaltert und ist u. U.
nicht frei von kommerziellen Interessen.
Die novellierte Heizkostenverordnung des Gesetzgebers von 2009 lässt aber ihre Anwendung unter bestimmten Umständen
zu.
- Das Problem der nichterfassten Rohrwärmeabgaben ist durch den Wechsel von Verdunster-HKV zu den
elektronischen Heizkosten-Verteilern entstanden. Es liegt in der technisch unterschiedlichen Erfassung des
Wärmeverbrauchs ⇨ [20].
- Das Problem zu geringer Erfassungsraten ist jedoch vordergründig (aus heutiger Sicht) in fehlerhaft konstruierten
bzw. schlecht eingestellten Anlagen zu suchen. Dabei ist es von immenser Bedeutung, mit welcher
Vorlauftemperatur die Heizanlage betrieben wird und welche Hardwaremaßnahmen durchgeführt worden sind
⇨ [3] [11] [16] [17] u. a.. Ein hoher nichterfasster Brennstoffverbrauch wird in den meisten Fällen durch zu hohe
Vorlauftemperaturen hervorgerufen. Heizenergiesparen wird eher durch Minimierung der Vorlauftemperatur und
normgerechter (Teil-) Dämmung der Versorgungsrohre erreicht, als durch die fragwürdige Kostenumverteilung mittels des
VDI 2077 BV. Grundsätzlich sind Hardwaremaßnahmen immer die ehrlichere und somit bessere Lösung!
- Die VDI 2077, im Besonderen das Bilanzverfahren, ist auch unter Fachleuten und Sachverständigen umstritten,
selbst dann noch, als bestimmte Interessengruppen diese voreilig zur "anerkannten Regel der Technik" erklärt
haben. Nach unseren Analysen ist es unverständlich, dass eine Richtlinie mit so gravierenden Mängeln, Fehlern
und mit Hilfe von fragwürdigen Tricks, eine anerkannte Regel der Technik sein soll.
⇨ Faktencheck, und ⇨ Anerkannte Regel der Technik.
- Das Bilanzverfahren der VDI 2077 geht in seiner Theorie von einem einheitlichen Nutzerverhalten in allen
Wohnungen aus, was in der Praxis niemals, auch nicht annähernd, der Fall sein wird
⇨ Faktencheck, ⇨ Theorie und Realität und ⇨ Faktencheck, ⇨ Sonstige Probleme mit dem BV ⇨ Bild 32.
- Eine weitere Manipulation durch das BV der VDI 2077 besteht darin, dass die sogenannte Grundwärme
(bestehend aus der Gemeinschaftswärme und der nichterfassten Rohrwärme in den einzelnen Wohnungen)
über die Wohnfläche in den verbrauchsabhängigen Teil der Abrechnung transferiert wird (damit gehört dies zum
Grundkostenanteil !), was gesetzwidrig sein dürfte. ⇨ Theorie und Realität
- Mit dem VDI 2077 BV wird auch das festgelegte Abrechnungsverhältnis (Grundkosten zu Verbrauchskosten) über die
Hintertür beachtlich verändert, ohne dass dies auf der Abrechnung für den einzelnen Verbraucher ersichtlich wird. Der durch
die HeizkostenV auf max. 50 % begrenzte Grundkostenanteil bzw. ein Verbrauchskostenanteil von höchstens 70 %
wird so unterlaufen. Inwieweit dieser BV-Trick gesetzeskonform sein soll, bedarf wohl einer juristischen Klärung.
Auf alle Fälle ist eine solche, verdeckte Methode unehrlich!
⇨ Faktencheck ⇨ Abrechnungsproportionen.
- Bei Heizanlagen, deren Versorgungsrohre über mehrere Häuser eines Wohnblocks geführt werden, entstehen mit
der Anwendung des VDI 2077 BVs neue, unrealistische, ja sogar widersprüchliche und nicht hinnehmbare
Verzerrungen. Das Bilanzverfahren der VDI 2077 ist für solche Konstruktionen von Heizanlagen zwar theoretisch
anwendbar, aber für den praktischen Einsatz absolut ungeeignet und keinesfalls zu empfehlen.
⇨ Faktencheck ⇨ Wohnblockheizanlage.
- Für die Berechnung des Korrekturanteils wird eine fragwürdige Konstante von 0,43 bzw 43 % des Brennstoffverbrauchs
angelegt. Die VDI 2077 - Richtlinie gibt die Quelle dieser Konstante nicht preis. Die Herkunft der Konstante und ihr
mathematischer Beleg war im Dschungel der europäischen und deutschen Normen nicht zu verifizieren. Wir zweifeln diese
Konstante deshalb grundsätzlich an, da der nichterfassbare Anteil an Heizwärme in Gebäuden von vielen Faktoren abhängig
ist. Allein der Umstand, dass die Konstante (43 %) sich auf die gesamten Heizkosten (100 % Heizkosten) bezieht und somit
den Heizkostenanteil in den Grundkosten der HeizkostenV-Abrechnung nochmals mit berechnet, welcher aber schon
kostenmäßig fixiert ist, disqualifiziert diese sogenannte Konstante. Wir meinen, dass die VDI 2077 - bereuchnungen und die Abrechnung nach HeizkostenV nicht zu vereinbaren sind.
⇨ Faktencheck ⇨ Sonstige Probleme mit dem BV.
- Das zentrale Vorlaufrohr (ZVR) von bestimmten Einrohrheizungen (besonders mit oberer Verteilung), welches alle Rohre des
Gebäudes mit frischem Heizwasser versorgt, bestimmt ohne normgerechte Dämmung in den durchlaufenden Wohnungen
einen wesentlichen Teil der nichterfassten Rohrwärme. Dies führt zu deutlichen Abrechnungsverzerrungen zwischen
Wohnungen mit und ohne ZVR, die u. U. erheblich sein können. Das BV der VDI 2077 ignoriert diese Problematik, und
so werden die nichterfassten ZVR-Rohrwärmeabgaben nur auf eine andere Weise kollektiviert und somit die Kosten des
ZVR-Wärmebezug auf alle Wohnungen ohne ZVR verteilt. Für Gebäude, bei denen das ZVR nicht normgerecht
gedämmt ist, versagt das BV der VDI 2077 und erreicht nicht das propagierte Ziel. Die das BV der Richtlinie sollte deshalb
nicht angewendet werden. Mit der Vdi 2077 3.5 wird dies bestätigt.
⇨ Faktencheck ⇨ Zentrales Vorlauf Rohr - ZVR.
- Dass bei Anwendung des BV einzelne Vielverbraucher (oder gar Verschwender) die Kosten für die anderen
Wohnungsnutzer des Hauses in die Höhe treiben können, ist dem Umstand zu verdanken, dass das BV der VDI
2077 zwar (Mindest-) Anwendungsgrenzen formuliert, aber eine notwendige Begrenzung einzelner Extremverbraucher
nicht vorsieht. In einer sehr aufschlussreichen Studie der TU-Dresden belegen Prof. Dr.-Ing C. Felsmann und
Dipl.-Ing Juliane Schmidt, wie sich das Extremverhalten eines einzelnen Wohnungsnutzers auf die Wärmebilanz des
gesamten Hauses auswirkt (zu beziehen über [16]).
⇨ Objektdaten und ⇨ Faktencheck ⇨ Sonstige Probleme mit dem BV, siehe auch ⇨ Alle zahlen für Einen [16].
- Eine Heizkostenabrechnung mit 30 % GK zu 70 % VK und der gleichzeitigen Anwendung des VDI 2077 BV ist
Unsinn. Nach unseren Erkenntnissen und umfangreichen Rechenmodellen ist ein 50 % zu 50 % Abrechnungsverhältnis
ohne VDI 2077 BV die eindeutig saubere und bessere Lösung. Der Empfehlung in der VDI 2077, das
Abrechnungsverhältnis generell 50 % zu 50 % zu wählen und zusätzlich das Bilanzverfahren anzuwenden, möchten wir nach
unseren Erkenntnissen widersprechen, denn es karikiert das ursprüngliche Abrechnungsergebnis
(Liegenschaftsausgangsrechnung) nach HeizkostenV.
⇨ Faktencheck ⇨ Abrechnungsproportionen ⇨ Grafik Bild 29.
- Das Bilanzverfahren der VDI 2077 hat nichts mit (Heiz-)Energiesparen zu tun. Es werden nur die Kosten umverteilt,
ohne dass eine einzige Kilowattstunde gespart wird. Vielmehr ist anzunehmen, da echte Energiesparer immer wieder durch
Mehrkosten bestraft werden, so dass ihr ernsthafter Sparwille dabei u. U. verkümmert.
Während die Energieverschwender unter den Vielverbrauchern durch finanzielle Umverteilungszuschüsse noch belohnt
werden, ist es denkbar, dass so oftmals auch leichtfertig und verschwenderisch mit der Heizenergie umgegangen wird.
Unsere Meinung: Für den einzelnen Wohnungsnutzer lohnt sich Heizenergiesparen bei Anwendung des BV der
VDI 2077 nicht (wirklich) ⇨ [4].
- Die vorherige Erkenntnis macht auch die Anwendung des Bilanzverfahrens zu einer unsozialen Richtlinie. Denn
oftmals sind es weniger betuchte bzw. einkommensschwache Mieter, die auf Grund ihres Einkommens sehr
sparsam mit Strom, Wasser und besonders mit Heizenergie umgehen müssen. Betroffen sind auch
Wohnungsnutzer, die aus gesundheitlichen Gründen (Allergiker, Lungenkranke u. ä.) auf die Konvektionswärme der
Heizkörper verzichten müssen und diese nicht benutzen, ja oftmals sogar aus eigenen Stücken ihre Rohre dämmen
und ihre Räume elektrisch bzw. mit elektr. IR-Strahlungsgeräten beheizen. Durch die Anwendung des VDI 2077 BV
werden diese gezwungen, einen flächenbezogenen Anteil (über den Grundkostenanteil hinaus) von durchschnittlich 70 % und
mehr an seinen Gesamtheizkosten zu zahlen, ohne ggf. nur eine Einheit über die Heizkörper verbraucht zu haben, obwohl
ihre wirklichen Rohrwärmeanteile nicht bekannt sind.
⇨ Faktencheck ⇨ Abrechnungsproportionen.
- Die VDI 2077 ignoriert eine Reihe von Erkenntnissen und Studien einiger Universitäten, Hochschulen und Institute zur
Gesamtproblematik Heizwärmeanlysen, richtige Wärmekostenverteilung, Wärmeverbrauchssenkungen u.ä.
Die entscheidenste Erkenntnis aber ist:
Das Bilanzverfahren der VDI 2077 ist nur dort u. U. geeignet, wo bauphysikalisch vergleichbare Bedingungen des Gebäudes und der Heizanlage bestehen.
Anwender des VDI 2077 BV, die trotz der Mängel und Fehler des Verfahrens, diese dennoch für ihre Liegenschaft
für gegeben halten, muss klar sein, dass sie die Kostenungerechtigkeit (durch mangelhafte Wärmeerfassung) nur
unehrlich und ungerecht kollektivieren. Die Ungerechtigkeit durch das Rohrwärmeproblem wird letztlich nicht beseitigt, sondern nur verschoben bzw. verlagert. Sie helfen damit, die wirklichen Ursachen für das Problem (falsche eHKV, zu hohe Vorlauftemperaturen) mit zu vertuschen und einer der dringlichsten umweltpolitischen und volkswirtschaftlichen Aufgaben, nämlich Energie zu sparen, entgegen wirken.
Wir sind der Meinung:
Auch dann, wenn die aufgezeigten Berechnungsfehler, Mängel und Irrtümer auf die eine oder andere Art behoben bzw. abgemildert werden sollten, bleibt eine rechnerische Lösung wie das Bilanzverfahren der VDI 2077, wo alle nichterfassten Wärmeabgaben kollektiviert werden, der Weg in die falsche Richtung und sicherlich nicht von dauer.
Hardwarelösungen sind immer die gerechteren und besseren Lösungen.