In der Debatte, ob ein solches Vorhaben, das VDI 2077- Bilanzverfahren zu untersuchen, überhaupt Sinn macht, angesichts der vielen Befürworter und Internet-Propagandisten, sprachen einige Erkenntnisse dafür, das Projekt dennoch in Angriff zu nehmen. Die große Zahl der Mieter, die sich durch die Anwendung des VDI 2077 BV ungerecht benachteiligt fühlen und sich um ihre Energiesparbemühungen betrogen sehen, aber auch die Meinungen einiger sachkundiger Kritiker rechtfertigen eine Analyse. Schon wegen der bald sichtbaren Probleme und Mängel der VDI 2077 Richtlinie, die mehr und mehr bei unserer Arbeit hervortraten, wurde die Aufgabe immer interessanter. Je tiefer wir in die komplexe Materie eindrangen, desto deutlicher wurden auch die Interessenverflechtungen sichtbar.
Überrascht hat uns auch ein mathematischer Rechenansatzfehler bei den Korrekturberechnungen, der schon in der VDI 2077-Richtlinie steckt und in allen untersuchten Einzelabrechnungen die Abrechnungsergebnisse verfälscht.
Nachdem ein Blog des Magazins "Report" des Bayerischen Rundfunks zu der Problematik Heizkosten (und auch VDI 2077) geschlossen wurde, fühlen wir uns als Nachfolger für eine Diskussion, da das Thema nach wie vor aktuell und von beträchtlicher Bedeutung für viele Bürger ist. Wir selbst sind jedoch mit unseren Recherchen und Berechnungen keinesfalls am Ende. Dennoch starten wir diese Website, auch in der Hoffnung auf Ihr Feedback über unser Kontaktformular
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Obwohl man im Web viele Informationen zum BV der VDI 2077 findet, sind diese oftmals kaum verwertbar. Die überwältigende Mehrheit sind Veröffentlichungen der Messdienst- und Abrechnungsfirmen sowie anderer an der Anwendung des BV interessierten Firmen und Einrichtungen. Meist sind dies Mitglieder von übergeordneten Verbänden, Interessengemeinschaften oder sogenannten Arbeitsgemeinschaften. Doch auch einige Mietervereine vertreten das Bilanzverfahren der VDI 2077. Analysiert man diese Webseiten tiefer, drängt sich bei vielen Texten schnell die Frage auf:
„Wer" hat denn nun von „Wem" abgeschrieben? Warum sind die deutlich erkennbaren Fehler diesen "Fachleuten" nicht aufgefallen?
Obwohl das Beiblatt zur VDI 2077 neben dem Bilanzverfahren noch zwei weitere Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgaben aufzeigt, geht es ausschließlich um das Bilanzverfahren. Wir haben jedenfalls, bis auf eine höchst interessante Ausnahme ⇨ siehe GWVB mbh [1], nichts über die beiden anderen Wege zur Rohrwärmeerfassung bzw. Korrektur der Kostenverzerrungen durch Rohrwärmeabgaben erfahren. Sogar die Tabellen wurden oftmals aus dem Beiblatt VDI 2077 nur kopiert und sind bestenfalls durch erfundene Nutzernamen o. ä. ergänzt worden. Besonders trivial verhält es sich in Fällen, wo durch vorhandene Datenlagen zu konkreten Liegenschaften und Objekten ebenfalls anonymisierte, aber eigene und ehrliche, grafische Darstellungen der Kostenverschiebungen möglich gewesen wären. Auch das Berechnungsbeispiel in der Richtlinie der VDI 2077 (Beiblatt) geht von relativ günstigen Werten (Verbrauchskostenanteil, Spreizung u. a.) aus, was das Korrekturergebnis dann auch optimistisch darstellt
⇨ Faktencheck ⇨ Sonstige Probleme mit den BV.
Neben einigen gesammelten Hinweisen zur Optimierung einer Heizanlage am Ende der Richtinie und der kurzen Erwähnung der anderen beiden Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgaben, geht es im Kern der VDI 2077 doch um das Bilanzverfahren. Dabei beschreibt das "messtechnische Verfahren" in der VDI 2077 Richtlinie eher eine Erfassungsmethode mit sehr gerechten Ergebnissen, weil nichts korrigiert wird (VDI 2077 Seite 16 Abschnitt 5). So drängt sich uns der Eindruck auf, dass das Bilianzverfahren favorisiert und propagiert werden soll.
Wieso und warum gibt es denn überhaupt ein Rohrwärmeproblem?
Während unserer Arbeit wurde uns ein hochinteressanter Zeitungsartikel aus
„die Zeit" ⇨! [9] vom 26.03.1989 zugespielt.
Diese Abhandlung bestärkte unsere Vermutung, dass hinter der massiven Werbung und Propaganda für das BV der VDI 2077 mehr stecken muss als der suggestierte Heizkostenausgleich. So entschlossen wir uns, neben den Überprüfungen von VDI 2077 BV-Korrekturberechnungen mit echten Ablesedaten, auch das Rätsel um die massive Gruppe der Befürworter des VDI 2077 BV einmal tiefer zu hinterfragen und auf möglichen Lobbyismus zu untersuchen.
Um den Auswirkungen des BV nachzugehen, war zuerst das offizielle Beiblatt
VDI 2077 [3] zu beschaffen. Die VDI-Richtlinien sind in der Regel nützliche Vorgaben und Wegweiser. Aber neben der Profilierungsplattform für Ingenieure ist der VDI eben gleichfalls ein Geschäftsmodell, wie bei den meisten großen, bundesweiten Vereinen auch. Man erinnere sich nur an die vielseitigen Geschäftsinteressen die beim (Verein) ADAC-Skandal 2013 zutage traten.
Der Verkaufspreis der VDI 2077- Richtlinie (Beiblatt) von 73,00 Euro [3] für das Dokument (deutschsprachiger Teil nur 11 Seiten) war schon happig und schreckt wohl so manchen interessierten Mieter erst einmal ab. Die überarbeitete Richtlinie VDI 2077 3.5 ist aber inzwischen für nur noch 104.95 Euro zu kaufen. Dazu kommt, die Richtlinie darf nicht kostenfrei kopiert werden. Sie ist im technisch-mathematischen Stil verfasst und verlangt einige Kenntnisse, die aber nicht über allg. Mittelschulenmathematik hinausgehen. Nur ist ein bestimmtes Wissen zum Lesen ingenieurtechnischer Formeldarstellungen zum Verständnis der Abhandlungen erforderlich. Eine einfachere und verständlichere Fassung für die Allgemeinheit bzw. die Wohnungsnutzer gibt es nicht. Leider hat sich bei der 3.5 Version nichts geändert, die Herren Ingenieure möchten wohl gern unter sich bleiben. Die Aufklärung sollen anscheind die Vermieter bzw. Eigentümer übernehmen, schließlich ist die Anwendung der VDI 2077 ihre alleinige Entscheidung. Die Webseiten der Ablese- und Abrechnungs-firmen helfen nicht viel weiter, wenn man seine Abrechnung nach VDI 2077 BV wirklich nachvollziehen möchte. Deshalb bieten einige Firmen die Überprüfung der Abrechnungsdaten an, natürlich nur gegen Gebühr. Als eine beachtliche Ausnahme fanden wir im Internet die Darstellung auf der Webseite des Mietervereins Dresden ⇨ [2].
Ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund (107 C 8704/03) ⇨ [13] verpflichtet aber den Vermieter/Verwalter, eine einfache und verständliche Abrechnung, die mit normalen mathematischen Kenntnissen nachvollziehbar sein muss, zu erstellen. Auf einigen Websiten wird daher der umständliche Versuch unternommen, die Besonderheit der VDI 2077-Richtlinie hervorzuheben, was wohl erklären soll, warum man dieses Urteil missachtet. Wir enthalten uns hier eines Kommentars.
Als ein erstes Problem für eine ernsthafte Untersuchung stellt sich zweifellos das fehlende Datenmaterial aus den Erfassungen und Abrechnungen entsprechender Liegenschaften heraus. Es ist unmöglich, ohne die Heizkostenabrechnungen einer Heizperiode von allen Wohnungsnutzern einer Liegenschaft tiefergehende Analysen durchzuführen und Aussagen zu den Wirkungen der Anwendung des BV der VDI 2077 zu treffen. Die Einzelabrechnung ist hier nur wenig aussagefähig. Wir wollten uns aber nicht mit erfundenen Daten, wie die Entwickler der VDI 2077 es im Beiblatt demonstriert wird und so arbeiten wir hier mit anonymisierten, aber realen und vollständigen Datensätzen dreier baugleicher Liegenschaften mit Einrohrheizanlagen und oberer Verteilung
⇨ Objektdaten. Dies grenzt aber in bestimmten Positionen und Betrachtungen die Möglichkeit zur Verallgemeinerung ein. Allein schon die Gebäudeformen, die verschiedenen und auch z. T. speziellen Konstruktion von Heizunganlagen u. a. führen u. U. zu anderen Ergebnissen und lassen unterschiedliche Sichtweisen zu. Dennoch ist es Wert für die Wohnungsnutzer der o. g. Gebäudetypen, denn in Ostdeutschland trifft man diesen tausendfach an, mehr Transparenz in die Problematik zu bringen.
An der Erstellung der VDI 2077 (Beiblatt) erheben neben der VDI-Arbeitsgruppe auch noch andere Einrichtungen Anspruch auf Nennung ihrer Mitwirkung. Dazu zählen die Dachvereinigung der Abrechnungsfirmen KUM, die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e. V. Arge und die Fachvereinigung Heizkostenverteiler - Wärmekostenabrechnung e. V. und die Fachvereinugung Heizkostenverteiler e. V., sowie einige Mieterverbände u. w. Bei dieser Ansammlung von Kompetenz dürfte man annehmen, es sei alles in bester Ordnung. Doch leider bleiben noch eine Reihe von Problemen zu klären und wichtige Fragen zur VDI 2077 BV zu beantworten.
Deshalb geht es uns in erster Linie darum, evtl. Anwendungsgrenzen, Mängel und Fehler der Richtlinie aufzuzeigen.
Um es noch einmal zu verdeutlichen: Das Bilanzverfahren der VDI 2077 soll mehr Kostenausgeglichenheit zwischen den Heizkostenabrechnungen der einzelnen Wohnungsnutzer bringen.
So ist die Kernfrage: Bringt das Verfahren auch wirklich Kostengerechtigkeit über die Heizkostenabrechnung, oder ist es nur ein Herumbasteln an einer anderen Problematik, oder soll diese vielleicht nur mehr Geld in die Kassen der Abrechnungsfirmen und Energielieferanten bringen?
Der Titel unserer Website nimmt das Ergebnis scheinbar schon vorweg. Doch dies ist nur unsere Meinung und soll Sie animieren sich auch mit dieser Problematik auseinander zu setzen.
Wie differenziert ist unser Titel dann zu betrachten? Wann kann man das Bilanzverfahren der VDI 2077 anwenden und wann sollte man die Finger davon lassen?
Mit der VDI2077 3.5 sind schon erste Probleme deutlich sichtbar geworden, so z.B. die Problematik mit der oberen Verteilung.
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