VDI 2077 Bilanzverfahren - nein danke
VDI 2077 Bilanzverfahren - nein danke
Heizkosten gerecht und ehrlich? VDI 2077/3.5 nein danke!
Heizkosten gerecht und ehrlich?  VDI 2077/3.5 nein danke!

(Allgemeine) anerkannte Regel der Technik

Was gilt als allgemeine, anerkannte Regel der Technik?

Ihre Deutung wird immer wieder diskutiert, von Einigen anerkannt, von Anderen wieder als Gummiorientierung verachtet. Ja, selbst die Definition „anerkannte Regel" ist selbst nur eine anerkannte Definition (Regel).

Wikipedia, Auschnitt:

In EN 45020 werden die anerkannten Regeln der Technik wie folgt definiert:

    1.5 anerkannte Regeln der Technik sind technische Festlegungen, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.

    3.2.1 Für die Öffentlichkeit zugängliche Normen.

Dazu sind aber unbedingt die nachfolgenden Feststellungen zu beachten.

Wikipedia Ausschnitt:

"Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind nicht identisch mit den DIN (nach einer Entscheidung des BGH (Bundesgerichtshof) [13] sind DIN-Normen

private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter) und andere Normen. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu auch die DIN-Normen gehören, hinaus. Für gültige DIN-Normen (Analoges gilt für VDI- Richtlinien Die Red.) besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem entsprechen Normen nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben".

Hinweis der Redaktion: Unter „Interessenstandpunkte“ sind vordergründig kommerzielle Interessen zu verstehen.

 

Der Dachverband der Messdienst- und Abrechnungsfirmen >arge< hat dazu auf seiner Website [10] ausführlich seine Sicht zu der Problematik dargelegt. Warum man dies nun gerade am Beispiel der VDI 2077 versucht, ist nicht frei von einer gewissen Bedenklichkeit.

So soll anscheinend die VDI 2077 in die HeizkostenV eingepasst und dem Ganzen der Anstrich einer authentischen Rechtsverbindlichkeit gegeben werden. Betrachte man den Einführungsverlauf der VDI 2077 und deren Erklärung  zur „anerkannten Regel der Technik", wie diese in der HeizkostenV sich niederschlägt, so kommen keine Zweifel auf, dass dies nur durch Lobbyarbeit möglich war. Die Angelegenheit wird aber erst pikant bei näherer Betrachtung der zeitlichen Abläufe. Denn die VDI 2077 war schon eine anerkannte Regel der Technik, als diese noch nicht einmal in Kraft war. Ja, es gab eine Vorabdiskussion unter Fachleuten und es gibt die sogenannte "Faulhabermethode". Diskussion ist das Eine, das Gesetz und sein Gültigkeitsbeginn bedeuten aber etwas ganz anderes. Die HeizkosteV ging am 01. 01. 2009 mit dem Verweis auf die „anerkannten Regeln der Technik" an den Start. Das dazugehörige Begleitschreiben des Bundesrats zur HeizkostenV [  7] mit dem Hinweis auf die VDI 2077 ist mit Datum vom 19. 08. 2008 (also 4½ Monate vorher) beschlossen worden. Die VDI 2077 (Beiblatt) wurde dann aber erst im März 2009 (also 2 Monate später und ein halbes Jahr nach dem Verweis im Begleitschreiben zur HeizkostenV) verbindlich veröffentlich und stand ab da erst zur allgemeinen Verfügung.

Schon lustig, oder!

 

Was meinen Sie? Hat dies etwas mit kommerziellem Interesse und Lobbyismus zu tun?                                       

 

Um den Wohnungsnutzern den Argwohn vor dem Mysterium "anerkannte Regel der Technik" zu nehmen, noch einmal eine Zusammenfassung wichtiger Aspekte:  

- VDI-Richtlinien sind den DIN-Normen gleichzustellen. Sie sind keine  

  gesetzlichen Vorschriften, sondern techn. Empfehlungen.

- VDI und DIN sind private Vereine (sie veröffentlichen ihre Dokumente im

  gleichen Verlag).

- Nach einem BGH-Entscheid [14] sind VDI-Richtlinien und DIN-Normen keine

  anerkannten Regeln der Technik.

- Die Verfasser und Verleger der Normen und Richtlinien haften nicht für die aus deren

  Anwendung entstandenen Schäden. Das DIN (Deutsche Institut für Normung e. V.)

  selbst hat die Unverbindlichkeit seiner Normen erklärt. Im Schadensfall haftet damit

  stets der Anwender der Norm bzw. Richtlinie. Denn diese können falsch, fehlerhaft

  oder auch überaltert sein. Sie sind nicht immer frei von kommerziellen Interessen.

 

Die VDI 2077 kann schon deshalb keine rechtsverbindliche Regel sein, auch wenn es diesen ominösen Hinweis [ 7] im Begleitschreiben zur HeizkostenV 2009 gibt, denn

die Anwendung des Bilanzverfahrens steht im deutlichen Widerspruch zum eigentlichen Anliegen der HeizkostenV (und entspr. Verordnungen und Gesetzen), die den einzelnen Verbraucher zur größeren Mitwirkung und Mitverantwortung beim Energieverbrauch einbinden soll.

Bei der VDI 2077 wird keine einzige Kilowattstunde gespart, denn es ist nur ein fragwürdiges Kostenumverteilungsverfahren. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Wer sich Vielverbrauch leisten kann, wird noch durch den VDI 2077  Bonus finanziell entlastet. Also, ... "es kann ja nicht warm genug sein. Koste es was es wolle". Doch die Rückseite der Medaille ist die finanzielle Belastung der Heizenergiesparer, denn die wenigsten Wenigverbraucher sind auch potentielle Viel-Rohrwärme-Empfänger. Zahlreiche Mieter sparen, bedingt durch ihr mäßiges bzw. geringes Einkommen, an häuslicher Wärme. Sie haben nur ein kleines Budget für die Miete und die Nebenkosten.

Dies darf nicht mit dem fehlerbehafteten VDI 2077 unter den Tisch gespült werden.

Es soll aber auch Leute geben, die die 2077-Methode der Kostenumverteilung richtig „TOLL" finden, zumal man es ja schön hinter einer (irrigen) Rohrwärmethese verstecken kann.

Den mathematischen Grundfehler in den Abrechnungen mit dem BV kann man wohl kaum als "anerkannte Regel der Technik" bezeichnen.

 

Was meinen Sie? Ob dann vielleicht auch noch

                                  3 + 3 = 5,7

 als eine anerkannte Regel der Technik durchgehen könnte?

 

In der VDI Richtlinie 2077 stecken dazu noch einige zweifelhafte Merkwürdigkeiten, die die Behauptung, die VDI 2077  sei eine „anerkannte  der Technik", ebenfalls sehr in Frage stellen. Auf der nächsten Seite

Erkenntnisse möchten wir Sie noch einmal darauf aufmerksam machen.

Geben wir Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier (im Frühjahr 2015 verstorben) das Schlusswort zu diesem Themenabschnitt, der auf seiner Website [15] dazu resümiert:

„DIN-Normen enthalten derart viel methodische und inhaltliche Fehler, dass sie in der Tat nicht mehr ernst genommen werden können".

Ob dies wohl auch für die VDI 2077 gilt, sollten Sie entscheiden. Lassen Sie sich nicht von der Lobbyistenübermacht auf das falsche Gleis leiten oder gar einschüchtern. Machen Sie sich sachkundig und urteilen Sie dann selbst. Wenn Sie sich aber mit dem Bilanzverfahren der VDI 2077 über die Rolle gezogen fühlen - wehren Sie sich!

 

Unsere Meinung:

 

Das Rohrwärmeproblem muss gelöst werden - das   Bilanzverfahren der VDI 2077 ist dafür oftmals nicht geeignet. Selbst dann nicht, wenn man es zur "anerkannten Regel der Technik" erklärt.

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© Rainer Danneberg