VDI 2077 Bilanzverfahren - nein danke
VDI 2077 Bilanzverfahren - nein danke
Heizkosten gerecht und ehrlich? VDI 2077/3.5 nein danke!
Heizkosten gerecht und ehrlich?  VDI 2077/3.5 nein danke!

Meinungen zum Thema

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Leser,

die hier veröffentlichten Beiträge sind Ausschnitte aus Kontaktbriefen an uns. Wir mussten diese leider fast alle einkürzen, da manche oftmals mehrere Seiten umfassen bzw. daraus ein Dialog per eMail wurde. Die Auswahl erfolgte gemeinschaftlich durch die gesamte AG. Wir bemühen uns nicht tendenziös zu sein. Die Zusammenstellung soll nur das Spektrum der gesamten Problematik widerspiegeln, ohne das wir die Absicht haben die Diskussion in eine bestimmte Richtung zu lenken. Kritik und Fehlerhinweisen sind wir nachgegangen und haben diese z.T. in den Texten verarbeitet. Den Vorwurf, zu sehr die Wenigverbraucher und Sparer zu vertreten, nehmen wir an – denn es kann nicht sein, dass wirkliche Energiesparer durch mathematische Manipulation zu Strafzahler werden. Leider haben wir noch keine Beiträge von Wohnungsnutzern erhalten, die quasi Profiteure des BV der VDI 2077 sind und dies sachlich mit Daten begründen können.                                                                                           Die neuesten Beiträge werden jeweils als Erste (oben) eingestellt. Das Journal wird auf der Subsite Meinungsjournal 3.5 als Teil 2 weitergeführt.

 

Letzte Bearbeitung: 14.09.2017

 

Viking1957 (Flensburg)

 

Die von der Heizkostenverordnung vorgesehenen Normalverfahren führen bekanntermaßen vielfach zu einer ungerechten bzw. fehlerhaften Kostenverteilung, wenn der Wärmebedarf zum großen Teil nicht über die vorgesehenen Heizflächen, sondern über das Verteilsystem (Rohrwärme) gedeckt wird.

Betroffen sind alte Wohnanlagen mit schlecht gedämmten Verteilsystemen, aber auch moderne gutisolierte Wohngebäude mit sehr geringem Wärmebedarf.

Zur Verbesserung der Abrechnungsproblematik wird in der Regel die VDI 2077 herangezogen, mit der der tatsächlich gemessene Verbrauchswärmeanteil fiktiv auf 43% erhöht wird.

Bei der Messung mit Heizkostenverteilern werden die Normwärmeleistungen der Heizflächen nicht für die Systemtemperaturen der EN442 zu Grunde gelegt, sondern auf Systemtemperaturen von 90/70/20 alter Normen. D.h. die nach VDI 2077 auf der Grundlage der jeweiligen Messwerte und Basisempfindlichkeit der HKV ermittelten Energiemenge ist immer dann zu hoch, wenn die tatsächlichen Betriebsparameter der Heizungsanlagen von den alten Normen abweichen. Moderne Heizungsanlagen werden heute überwiegend mit deutlich niedrigeren Systemtemperaturen gefahren, sodass mit dem derzeitigen Rechenverfahren lediglich eine fiktive Wärmemenge errechnet wird, während die tatsächlich durch HKV erfasste Energiemenge sehr viel niedriger sein kann.

Mit der nach VDI2077 angewandten Methodik wird bei geringeren Systemtemperaturen der angestrebte Erfassungsgrad von 43%  nicht erreicht. Bei Systemtemperaturen von 75/65/20 nach dem heutigen Stand der Technik ist die Wärmeübertragung z.B. um ca. 30% gemindert, sodass unter Anwendung dieser Norm der Abrechnungsfehler in zu geringem Umfang korrigiert wird. In Anbetracht der zum Teil erheblichen Kosten, die Seitens der Abrechnungsfirmen für die Zusatzberechnung der „Rohrwärme“ berechnet werden, ist es unbefriedigend, dass die Korrektur nicht korrekt erfolgt.

Ich schlage daher vor, die Korrektursystematik der VDI 2077 um einen Faktor, der die Systemtemperaturen berücksichtigt, zu ergänzen. Zum Bespiel könnte man die Messwerte der HKV, die sich nach EN  834/835 auf 90/70/20 beziehen, in Abhängigkeit der tatsächlichen Betriebsparameter anpassen. Mit den angepassten, an die tatsächlichen Verhältnisse angelehnten Energiemengen wäre der Erfassungsgrad zu ermitteln und die weiteren Berechnungen der Kostenverteilung durchzuführen.

 

H. Subkowiak (Hannover)

Ich finde, Herr/Frau Hermann (siehe weiter unten - die Red.) hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

 

Fred, ihr Hausmeister  (Berlin-Hellersdorf)

Ich kann nicht glauben, dass die Richtlinie 2077 wirklich zu einer gerechteren Abrechnung  führt.

Beispiel aus der Praxis: DDR- Plattenneubau 5 Etagen.

Im obersten Geschoß wohnt in einer 3-Raumwohnung ein Rentnerehepaar. Dort ergaben sich die meisten Zählereinheiten im ganzen Haus. Bei ihnen kommt auch die meiste Rohrwärme an, da sie die ersten an den Strängen sind.

Parterre – gleiche Aufgangsseite, gleiche Wohnungsgröße, gleiche Heizrohrstränge, wohnt auch ein Ehepaar. Sie haben die geringste Summe an abgelesenen Einheiten (nur knapp ein Viertel von den Rentnern in der 5-ten) und die wenigste Rohrwärme, da am Ende der Rohrstränge.  Ich verstehe nicht, dass die Heizabrechnung der Rentner durch die Richtlinie 2077 finaziell reduziert wird und die Leute in der untersten Wohnung einen Aufschlag zahlen müssen. Haben Letztere doch auch weniger Rohrwärme erhalten.

 

C. Hermann (bei Bonn)

Betr. Bilanzverfahren VDI 2077: Ich finde es sehr kühn, die individuelle Wärmeabgabe von Heizungsrohren in Wohnungen zu berechnen, ohne dass das wärmeabgebende Rohr (Rohre) und darum geht es wohl doch, auch nur ansatzweise physikalisch Berücksichtigung erfährt. Solche Berechnungenmethoden werden wohl bald zu einer neuen wissenschaftliche Disziplin führen. Dann werden wir wohl auch alsbald die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges berechnen, in dem wir nur die Fahrzeit erfassen, aber den gefahrenen Weg aus der Formel einfach streichen.

 

Dr. Dieter Zeißig (Berlin)

…….ob Sie nach den BGH-Urteilen vom 6.5.2015 (beide praktisch wortgleich) überhaupt noch eine Chance sehen, sich gegen VDI2077 Beiblatt BV zu wehren. Ich fürchte leider, die Antwort lautet "nein", und die AG "VDI2077-nein-danke" kann ihre lobenswerte Tätigkeit einstellen.…..

….In den Vorinstanzen der genannten Verfahren werden Bedenken von Herrn Prof. Dr. Siegbert Lammel gegen die Anwendung von VDI2077 zitiert. Diese Bedenken wurden vom BGH explizit zurück gewiesen. Diese Bedenken hat Herr Prof. Lammel in seiner Entscheidungsbesprechung in jurisPR-MietR 16/2015 nochmals wiederholt, am Ende aber bedauernd geschlussfolgert:

"roma locuta causa finita; die Rechtsanwender werden sich mit der Rohrwärmeregelung VDI2077 abfinden müssen."

 

Harald Schielow (Henningsdorf)

….Ich habe den ganzen Filz und das Lobbyistengekungel von Politik (Gesetz- bzw. Verordnungsgeber - HeizKV) und der Messdienstwirtschaft (VDI 2077) satt.

Ich verlange im Namen vieler gegängelter Bürger eine klare und saubere Gesetzgebung und eine technisch eindeutige Raumwärmeerfassung während einer definierten Heizperiode.......und kein profitorientiertes Untermuscheln der physikalischen Probleme durch alberne Zusatz- und Umrechnungen……..  

 

K. Sasse u. P. Maier (Chemnitz u.Leipzig)

...Die meisten Betroffenen, die sich auch praxisbezogen mit der VDI 2077 beschäftigt haben, lehnen den Gebrauch des Verfahrens ab, weil es nur eine mathematische Theorie und bei Anwendung auch noch eine Anti-Energiesparmaßnahme ist.....

 

Wolfgang Krämer  (Lahr)

Ich habe eine 4 Z.Eigentums-W. in einem Hochhaus.  Da unsere Regierung gepredigt hat  Energiekosten zu sparen, habe ich neue Fenster & Türen sowie neue Thermostatventile einbauen lassen, um die Heizkosten zu senken, was sich auch bezahlt machte. Jetzt soll auf einmal nach VDI 2077 umgestellt werden, weil die Hälfte der Eigentümer noch die alten Fenster und somit auch hohe Heizkosten hat. Es kann doch nicht sein, dass man nun für die hohe Investition des Umbaus jetzt bestraft wird und die Heizung der anderen mit bezahlen muss. In der Eigentümervers., hat die Verwaltung uns vorgeschlagen wir sollen uns doch solidarisch verhalten und VDI 2077 zustimmen………

 

Jo Wilde (k.Oa)

HKV haben ein Laufzeitende und müssen dann ausgetauscht werden. Seit einiger Zeit wird berichtet, dass die elektr. HKV von Messdienstmitarbeitern durch funksteuerbare ausgetauscht werden, ohne dass der Mieter bzw. Eigentümer hierzu seine Zustimmung gegeben hat. In einem solchen Fall (fremde Funktechnik in der Wohnung) ist ein persönliches Einverständnis des Wohnungsnutzers erforderlich (kein Gemeinschaftsbeschluss). Auf Nachfrage bei der Messdienstfirma wurde mitgeteilt, das Auslesen der Geräte per Funk ist nicht aktiviert. Warum dann diese Umrüstung, denn die Geräte sind zweifellos teurer und wer bezahlt am Ende die Mehrkosten für Miete oder Kauf?

......Ich denke, es ist durchaus sinnvoll, in dem Zusammenhang ihrem Verweis nachzugehen und den bekannten Artikel vom 26.03.1989 in der Publikation „die Zeit" im Internet aufzusuchen.

 

Radler NRW

…es geht nicht um Gerechtigkeit, es geht letztlich nur darum Kohle zu machen. Energiesparen? Warum denn? Viel verbrauchen ist angesagt !!! Falsche Erfassungsgeräte – na und? Es gibt für alles eine Lösung. Naja – der Verbraucher bleibt schon mal auf der Strecke – aber toll ist diese Verfahren schon, schließlich sieht kaum einer durch und von wegen nachvollziehen, da kaufen sie bitte erst mal das Regelblatt für ca. 70 Euro. Übrigens, wer sucht noch Gründe für Wutbürger?

 

rene 62

Gegenwärtig (Mai/Juni 2016) wirbt die Bundesregierung mit einer Großplakataktion wieder einmal Heizkosten zu sparen. Wie lustig, wenn man für das Sparen dann auch noch draufzahlen muss. Ich fühle mich vera.....lbert !!!

 

H.Prinzler / G.Schumann (Leuna u. Merseburg)

..........So haben wir über vierzig Rechnungen mit der Bilanzmethode nach VDI 2077 anhand realer Abrechnungen und Daten durchgeführt. Dabei wurden die Verbrauchswerte einzelner Mieter jedesmal wieder verändert,  jedoch unter strikter Beachtung der Gleichungs- und Verhältnisregeln. Also jede Vergrößerung bzw. Verringerung von abgelesenen Einheiten bei den Mieterabrechnungen, wurde gleichfalls in der Summe der Verbrauchseinheiten für die Liegenschaft berücksichtigt. ....dabei sind wir zu der eindeutigen Erkenntnis gekommen, daß die Wenigverbraucher, was ja oftmals auch die Energiesparer sind, durch die Anwendung der VDI 2077 benachteiligt werden.

 

LoMas (Dresden-Prolis)

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre mit vielen Objekten welche auf elektr. HKV umgerüstet wurden, kann man davon ausgehen, dass die Messunternehmen das entstandene Problem mit den eHKV an Einrohrheizungen kennen. Es sind wohl eher wirtschaftlichen Gründe warum diese zu den Fehlern durch die eHKV nicht stehen, weil Zehn-  oder vielleicht sogar Hundertausende Objekte (Liegenschaften) falsch ausgestattet worden sind. Deshalb wurde eine theoretische Rechnung entwickelt und als VDI 2077 veröffentlicht, die sich aber in der Praxis und in der Regel als unbrauchbar herausstellt......

 

L. Reiter  (z. Z. in Herne)

....Klassifiziert man Wenig-, Mittel- und Vielverbraucher nach dem Jahresdurchschnitt ihrer mittleren Raumtemperaturen, so werden die Heizkostenabrechnungen mit VDI 2077 zur Farce. Denn die individuellen Wärmebedürfnisse bzw. durchschnittlichen Wärmeverhältnisse zwischen den Wohnungen finden keine Berücksichtigung. Die Berechnungen (mittels VDI 2977) gehen stillschweigend davon aus, dass alle Mieter über den gesamten Abrechnungszeitraum stets gleiche Raumtemperaturen hatten. So etwas gibt es wohl nirgends.

 

anonym

Da ich in dieser Branche beratend tätig bin und die umstrittene Diskussion kenne, bitte ich um Anonymität….…so möchte ich dann doch meine Meinung zu der hier diskutierten VDI-Richtlinie kundtun.  …… Der Weg zur Ermittlung des nichterfassten Wärmeverbrauchs für die Liegenschaft ist nach meiner Meinung absolut in Ordnung. Als äußerst fragwürdig finde ich die Ermittlung der Anteile für die einzelnen Wohnungsnutzer. Das allein drei Berechnungsmethoden dafür angewandt werden können, lässt erkennen, wie heikel die Problematik ist. Auch wenn ich nicht alle Aussagen dieser Webseite unterstützen möchte, werden im Wesentlichen die fragwürdigen Problembereiche aufgezeigt. …….. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass jegliches Infrage stellen, wegen spezieller bzw. abweichender Gebäude-, Wohnflächen- oder Anlagenbedingungen nicht geführt werden soll und eine Mängeldiskussion zu den Berechnungsmethoden beharrlich ignoriert wird. 

 

Grenzgänger24 (Neubrandenburg)                                                                                   Ich finde die Diskussion hier lenkt vom Wesentlichen ab. Geht es doch darum, daß elektrische Heizkostenerfassungsgeräte für viele Neubauheizungen mit einem Rohr nicht geeignet sind und falsche Ergebnisse bringen. …………..Die Bilanzzusatzrechnung, die dies dann ausgleichen soll, ist ebenfalls ungeeignet und kostet den Mietern auch noch mehr Geld. Diese zusätzliche Ausgleichsregel und die Heizungskostenordnung sind zwei unterschiedliche Schuhe und passen nun mal nicht zueinander. Es muß jetzt etwas Neues her. Deutsche Techniker werden wohl in der Lage sein, geeignete Wärmemessgeräte zu bauen…………..

 

 K.H.Weber  (Berlin)                                                                                                          ………und so kann ich dem Herrn Andreas aus Leipzig keinesfalls zustimmen. Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, einen Teil der Kosten für die Heizung über die Wohnfläche zu berechnen. In der Regel entspr. das dem Umlageschlüssel. Schließlich geht es darum, die Unterhaltungskosten, der Heizung und die Heizwärme für die Gemeinschaftsräume, wie Treppenhäuser, Wäschetrockenräume usw. nach dem Umlageschlüssel, ähnlich wie auch Müll, Hausreinigung, Gemeinschaftsstrom usw. auf alle Mieter gerecht zu verteilen. Sollten 30% dafür nicht reichen, so gibt es die Möglichkeit diesen Anteil bis zu 50% zu erhöhen. Den restlichen Teil der Heizwärme wird zwischen den Mietern entspr. des Verbrauchs in ihren Wohnungen aufgeteilt. Schließlich wird bei VDI 2077-Abrechnung auch nur mit den Gesamtenergieverbrauch, „rote“ Balken der Grafik, gerechnet und die Aufwendungen für die Heizungsanlage finden keine Beachtung mehr. Die kritisierte Darstellung finde ich absolut in Ordnung, da sie ja die gesamte Heizkostenstruktur des Hauses widerspiegelt und sich auf die Grundabrechnung des Gebäudes bezieht………

 

Wolfgang Kern (k.Oa)

Wir sind betroffene Mieter…..Ihre Webseite ist aber zu umfangreich und der Inhalt zu kompliziert…..soviel Text liest doch niemand. Man muß es ja auch noch verstehen………. Ich schlage vor, Sie machen noch eine kurze und einfache Form für uns Normalbürger.…..wichtig wäre es schon……

 

Henriette Schulze-Müller (Annaberg)

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass nicht überall die Balkonflächen mit 50% (des Quadratmeterpreises) berechnet werden, denn bei uns sind es z. B. nur 25%. Die Verwaltung bezieht aber diese Flächen auch bei der Heizungsrechnung mit ein.

 

Goldener Reiter (Dresden)

…..denn es geht schon wieder los. Kaum wird es etwas kühler, schon sind die Rohre wieder warm. Ich weiß nicht, ob es in unserem Block jemand gab, der schon Anfang Oktober die Heizkörper aufgedreht hatte, aber die Rohre waren warm. Wir brauchten es jedenfalls nicht. So fällt bloß wieder unnütze Rohrwärme an und die Kosten werden in die Höhe getrieben. ………Ich möchte endlich nur das bezahlen, was ich nach meinem Willen auch verbraucht habe!

 

Anonymus (Halle-Neustadt)

Meine Mutter ist ein Sparfreak bei Strom, Wasser und Heizwärme. Sie beheizt nur noch ein Zimmer von einer Dreiraumwohnung. Die nichtbeheizten Zimmer haben an kalten Tagen höchsten 15 Grad. Die VDI-Abrechnung (2014) belastet ihre Heizkostenabrechnung um 262.- Euro mehr, obwohl Sie am Ende der Heizstränge wohnt. Meiner Argumentation, einfach mehr zu heizen, da dann letztlich die bezogene Wärme billiger wird, weil dann Teile ihres Zwangskonsums von Rohrwärme auf die anderen Mieter verteilt werden, will sie aber nicht folgen.

 

Andreas (Leipzig)

Sie teilen die Gesamtkosten "nach HeizkostenV" in Grundkosten/Festkosten und Verbrauchskosten auf. Dabei schieben sie die Betriebskosten in die Grundkosten. Das ist falsch. Sowohl nach der HeizkostenV als auch inhaltlich. Fakt ist in der HeizkostenV steht das die Gesamtkosten (§7 Abs. 2) zwischen 50 und 70% nach Verbrauch abgerechnet werden (§7 Abs. 1). Das schließt die Betriebskosten ein (§7 Abs. 2). Soviel zum Gesetz. Zur Realität. Die Aufteilung der Heizkosten in Abrechnung nach Verbrauch (§7 Abs. 1) und Abrechnung nach Fläche/Volumen (§7 Abs. 1 letzter Satz) ist sicher begründbar und macht in manchen Hinsicht Sinn. Auch wenn man darüber Streiten kann wie viel Sinn. Warum aber sollen die Betriebskosten allein nach der Fläche/Volumen aufgteilt werden und nicht nach dem Verbrauch? Das macht sehr wenig sind. Man könnte auch nach Anzahl der Mietparteien abrechen. Es gibt viele Möglichkeiten mit verschiedenen Begründungen. Aber die Aufteilung zu 50-70% nach Verbrauch und 50-30% nach Fläche macht Sinn. Mehr Fläche mehr Heizkörper, mehr Wartung. Nach Verbrauch, ggf. mehr Verbrauch mehr Abnutzung der Anlagen, ... . Also muss der blaue Balken aufgeteilt werden in beide Teile nach der Proportion der Teile. Ich kenne auch keine Abrechnung, die nicht so vorgeht.

Ergebnis: Diese Grafiken und damit ein Teil der Schlussfolgerungen sind falsch.

 

Göhler, Jana (Leipzig)

....Die Heizkostenverordnung sagt in § 7 Abs. 1, dass bei der Berechnung der Heizkosten mindestens 50 % und höchstens 70 % dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen müssen. ... Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung für 2014 erhalten.....Mit der Einbeziehung der VDI 2077 liegen aber nun die Festkosten bei 68 % und meine Verbrauchskosten bei 32 % - also weit unter der Mindestberücksichtigung.

Die ganzen Regelungen (insbesondere die Heizkostenverordnung) soll doch aber bewirken, dass alle Bürger ihre Heizkosten reduzieren!? Durch die VDI 2077 werden aber lediglich die Leute bevorzugt, die über, unter und neben sich beheizte Wohnungen haben und die den ganzen Winter über heizen. Ich wohne..... in der oberen, äußeren Eckwohnung in einem Plattenbau.

Da ich zum einen sowieso sehr sparsam Energie verbrauche, zum anderen tagsüber nur wenig (aber im Mindestmaß) heize, da ich tagsüber meistens unterwegs bin, und nun auch noch in einer kaltliegende Wohnung wohne, werde ich durch die VDI 2077 extrem benachteiligt. Und die Leute, die eine Wohnung, inmitten anderer Wohnungen haben und vielleicht den ganzen Tag zu Hause sind, werden bevorzugt, indem sie ordentlich heizen können und dennoch weniger bezahlen......

 

H. Schneider (Dresden)

Wenn die Heizkostenberechnung mit der DIN 2077 fehlerhaft ist, sollte diese dann auch nicht angewendet werden – Fehler sind menschlich, nur wer darauf beharrt macht wirklich etwas falsch.

 

Sibylle Herwig (Wittenberg)

Sie denken doch nicht etwa, dass sie irgendetwas daran ändern? Was der Gesetzgeber beschlossen hat ist nun mal Gesetz wie eben die HKVO (Heizkostenverordnung - die Red.). Auch wenn die Lobbyisten da fehlerhaftes untergeschoben haben. Ich würde mich wundern, bei der politischen Unbedeutung des Problems. ……..Vielleicht noch der BGH. ……….

 

A. B.

……..Die Gerichte schreiben vor, dass eine an den Mieter gerichtete Rechnung verständlich, nachvollziehbar, sowie mit möglichst einfachen verständlichen Rechenweg dargelegt werden muss. Dies ist hier keineswegs der Fall……….. Der Mieter hat keinen Einfluss mehr auf seinen wirklichen Verbrauch, zumindest aus der Erfassung der Rohrwärme nichts Eigenständiges zum Ablesen - und somit seinen Verbrauch  durch nichts ermitteln zu können. Dies geschieht nur "auf Treu und Glauben."………

 

Ulbricht, Günther (Leipzig)

Ist es zulässig, dass bei der Anwendung der VDI 2077 auch die Flächen einbezogen werden, welche nicht beheizt werden, wo also keine Rohrwärme zum Tragen kommt? So handelt es sich um Balkone oder zum Mietobjekt gehörige Terassen.

 

Holger Szepanski (Berlin)

Mit der VDI 2077 wird der Versuch unternommen komplizierte physikalische Wechselbeziehungen mit einer starren mathematischen Methode und einer fragwürdigen Bezugskonstante zu erfassen. Dies dann zu verallgemeinern, wie bei der nicht erfassbaren Wärmeabgabe der Heizkörperstränge muss zwangsläufig scheitern.  ………Man kann Problemlösungen auch überdrehen. Der umgekehrte Weg, ist sicherlich das Richtige und Bessere. Das sind einfache und klare Lösungen, die für die Mieter nachvollziehbar sind. Ich denke, es gibt da noch viel zu tun.

 

Soni (k. Oa.)

….Ihre Beispiele beziehen sich leider nur auf die Ostplattenbauten. Das ist sehr einseitig. Wie verhält es sich aber mit anderen Gebäuden wo die Verwaltung die VDI-Formel anwendet?.....

 

w. d. (k. Oa.)

Großer Aufwand – alle Achtung, doch für Betroffene immer noch zu kompliziert.

 

Fred Hamann (Frankfurt/M)

…..Ich habe im Juni meine Heizkostenabrechnung für 2014 erhalten. Seit es diese ..... VDI-Regel gibt, werde ich jedesmal über die Rolle gezogen. Ich bin nur Mieter und beschlossen haben es die Eigentümer – was soll ich da machen?.....

 

A. u M. Petzold (Jena)

Wir haben noch keinen Anwalt gefunden, der von der Sache etwas versteht, denn wir wollen uns das nicht weiter bieten lassen………..können Sie uns bei der Suche behilflich sein?

 

Admin: Wir bitten um Verständnis, dass dies über unsere Aufgabenstellung hinaus geht.

 

Gerald D. (Celle)

Hurra, wir sparen Energie!

Das Ersparte wird dann an finanziell potente Mieter, die in allen Räumen Saunatemperaturen brauchen,  weiterverschenkt – einfach Klasse diese VDI – Regel. ……..

 

Ronnie Mayer (k. Oa.)

Es tut mir leid, aber kann man das Problem auch für normale Nichttechniker darstellen? Am Anfang ihrer Website wird dies angekündigt. Ich finde, das Ziel wurde leider verfehlt.

Ich bin auch gegen die komische Heizungsabrechnung. Leider muss man sich beugen, denn es ist Gesetz, sagt jedenfalls mein Vermieter…….. 

 

Petra Büssel (Berlin-Karlshorst)

……man muss doch jetzt nicht mehr viel diskutieren……

Eine fehlerhafte Berechnung kann keinesfalls eine Regel der Technik sein und wenn die Berechnungen für die Rohrwärme keine R. d. T. sind, dann erfüllen die Heizkostenabrechnungen mit der Bilanzmethode nun mal nicht die Anforderung der gültigen Heizkostenverordnung…………Ist doch wohl einleuchtend.

 

Dr. Klaus Rainer (Austria)

….Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. Die elektronischen Heizkostenverteiler kann man bekanntlich nicht bei jeder Heizungsanlage anwenden. Die Verdunster sind auch nicht überall bedingungslos einsetzbar, aber für die meisten Einrohrheizungsanlagen sind diese besser als elektronische Messfühler. Es kann auch nicht sein, dass der Einsatz eines bestimmten Typs von Heizkostenverteilern durch die Messdienstfirmen entschieden wird oder womöglich durch den Vermieter. Man sollte sich immer einen qualifizierten und unabhängigen Heizungsfachmann (Ingenieur) zu Rate ziehen. Ohne eine umfassende Überprüfung und Optimierung der gesamten Wärmeversorgungsanlage kann eine unqualifizierte Entscheidung falsch sein. ………..von mathematischen Korrekturberechnungen wie das Bilanzverfahren der VDI 2077 halte ich überhaupt nichts und kann nur abraten. Das Problem ungleicher Rohrwärmeabgaben ist aus meiner Sicht nur mit bestimmten technischen Geräten bzw. baulichen Mitteln zu lösen. …….

 

Frau Liebke (k. Oa.)

…….Ich habe bei Facebook über die Organisation Avaaz.org " Mehr Demokratie," eine Petition geschaltet mit dem oben besagten Thema und bräuchte dringend Unterstützung, ………. (Wenn sie)…mich mit Ihrer Unterschrift gegen diese VDI unterstützen möchten und durch viele Teilnehmer diese Richtlinie zum Sturz zu bringen……..  Nur gemeinsam sind wir stark.
Meine Profilseite bei Facebook: Gabriele Liebke ( Auf den Namen klicken)
Den Text unter dem Fotospruch " Machen Sie mit" anklicken. Dann werden Sie auf die entsprechende Seite weitergeleitet, wo Sie Ihren Namen, E- Mail-Adresse und "Unterzeichnen" anklicken müssen. Fertig. Ihre E-Mail- Adresse wird nicht veröffentlicht. Bitte auch "Teilen"- Funktion verwenden. ……………..
 

Admin: Frau Liebke gehört nicht zum Team der Website „VDI 2077 BV – nein-danke!“

 

Atze (Paderborn)

Ich finde den Gedanken, den Preis von gemessenen Einheiten zu senken und dadurch die Kostenverschiebungen durch Rohrwärme zu minimieren schon okay. Es ginge aber einfacher. Der Gesetzgeber brauchte nur das Verteilungsverhältnis flexibler zu machen, wie z. B. 60% Grundkosten und 40% verbrauchsabhängiger Kostenanteil. Nur würden dann ja die VDI 2077-Berechnerfirmen wegen geringerem Aufwand weniger verdienen.   ……….

 

Hans S. (Greifswald)

…….. Es wäre tatsächlich ehrlicher gewesen auf die Berechnungstoleranzen hinzuweisen.  5 - 7% ist bei den Größenordnungen der Heizkostenabrechnungen schließlich kein Pappenstiel.  Aber es gibt ja offizielle Normen, da sind Toleranzen von ± 43,3% (EnEV -Verweis Anhang L der DIN EN 832) noch normal – also was soll es? Alles sehr witzig in dieser Ingenieursbranche.  ……… und alles sind anerkannte Regeln der technik.

 

Katrin (Leipzig)

Es geht doch nicht um uns kleine Leute. Auch hier nicht. Es geht nur um Profit und Bürgertäuschung. Dafür finden sich immer wieder Handlanger. Diese Seite bestätigt nur einmal mehr meine gesellschaftlichen Erkenntnisse. Danke.

 

Kathrin und Robert (Usedom)

……so würde uns schon mal interessieren, was sagen denn die Verantwortlichen für dieses Werk /2077 Richtlinie, was sie da für ein Unsinn fabriziert haben?..........

 

Resie  (k.Oa.)

Ich musste alles mehrmals lesen bis ich dahinter kam was für eine Sch……… uns die Politiker mit ihrer Heizordnung da angedreht haben. Man kann es nicht glauben. Die deutsche  Ingenieurselite, denen ich vertraue wenn ich über eine Brücke gehe oder in einen Flieger steige, sollen solche Fehler machen? Wer ist denn zuständig, dass solche Mangelware aus dem Verkehr gezogen wird? ………..

 

Dieses Journal wird unter Meinungsjournal 3.5  Zeit fortgesetzt, wenn weitere interessante Meinungen uns erreichen. Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus Platzgründen Zuschriften mit  gleicher Aussage nicht veröffentlichen, oder aber auch Beiträge nach einiger Zeit entfernen und durch aktuellere Schreiben ersetzen. Dennoch vielen Dank für jede Korrespondenz.

Druckversion | Sitemap
© Rainer Danneberg