Heizungsrohre dämmen (isolieren)?
von Ing.Ök Rainer Danneberg
Das Thema wird z. Z. heftig diskutiert. Dies soll ein Beitrag dazu sein. Da die Richtlinie VDI 2077/3.5 nur als Übergangslösung gedacht ist, wird nach stabilen und gerichtssicheren Hardwarelösungen gesucht.
Zweifellos bringt eine Dämmung der wärmeführenden Rohre einer Heizanlage weitestgehende Abrechnungsgenauigkeit bei den Mietern bzw. Wohnungseigentümern.
Die aufgeführten Argumente gelten so auch z. T. für Warmwasseranlagen. Diese sollen aber hier nicht weiter behandelt werden.
Eine Dämmung der Heizrohre dient in erster Linie der Eliminierung der schwer zu berechnenden Rohrwärmeabgabe in den Nutzereinheiten (Wohnungen, Geschäftsräume u. ä.). Besonders dann, wenn bei gleichgroßen Wohnflächen unterschiedliche Rohrverhältnisse, also unterschiedliche Rohrwärmeabstrahlflächen vorliegen (siehe auch Beitrag "Über die Fläche abrechnen?" )
Der Rohrwärmeempfang in den Wohnungen ist in solch einem Fall jedoch sehr unterschiedlich und führt damit zu erheblichen Kostenverschiebungen.
Die Richtlinie VDI 2077/3.5 zeigt zwar Berechnungswege auf, ist letztlich sehr theoretisch und bleibt stellenweise hinter dem Gerechtigkeitsanspruch nach einer verbrauchsgenauen und gerechten Abrechnung zurück. Die Rohrdämmung kommt diesem Anspruch da schon sehr nahe.
Aber Vorsicht, auch hierbei können Probleme auftreten.
Bei einer Umrüstung auf Volldämmung der Rohre kommt es oftmals dazu, dass die Räume in der anschließenden Heizperiode auf einmal nicht mehr ausreichend warm werden. Dies tritt besonders bei Fernwärmeanschlüssen auf, aber auch bei Kesselheizanlagen, wenn das Maximum der Kesselleistung erreicht ist.
Ursache ist die meist nicht mehr angemessene Heizleistung der einzelnen Heizkörper.
Nach der Isolierung sind dann die Heizkörper oftmals zu gering dimensioniert, da ja die Heizkörper dann mehr Wärme abgeben müssen, weil nach der Dämmung die Rohrwärme wegfällt. Diese war bis dahin fast immer Bestandteil der Wärmekonzeption der gesamten Anlage.
Es wird also notwendig, nach der Dämmung der Rohre die zu gering bemessenen Heizkörper auszutauschen bzw. zu ersetzen.
Das sind neben der fachgerechten Dämmung und anschließenden manipulationssicheren Verkofferung (Verkleidung) erhebliche Kosten. Diese Kosten muss der Vermieter tragen, der diese dann vermutlich auf seine Mieter umlegt.
Bei den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wird meist die Heizungsrohrdämmung und Verkofferung aus Gemeinschaftsrücklagen finanziert. Die weiteren Kosten müssen aber die Eigentümer der Wohnungen selbst bestreiten. Dazu zählen als wichtigster Posten die Heizkörper, da Heizkörper in der Regel Sondereigentum, also Privatbesitz der Wohnungseigentümer sind.
So kann der jeweilige Eigentümer der Wohnung selbst über Größe, Form, Hersteller und Modell und damit auch über die Kosten der Heizkörper entscheiden. Natürlich kommen weitere Kosten, wie der Anschluss der neuen Heizkörper incl. HKV-Neuausstattung sowie evtl. Möbelmontage- und Renovierungsarbeiten u. ä. dazu. Nicht zu vergessen: Nach jeder Montage eines neuen Heizkörpers ist u. U. ein hydraulicher Abgleich des Strangs nötig.
Ein weiterer, wichtiger Hinweis muss jedoch auch diskutiert werden, Schimmelbildung. Ein nicht unbedeutender Nebeneffekt der Rohrwärmeabgabe ist auch immer, eine Schimmelbildung zu vermeiden. Bei einer Volldämmung besteht stets die Gefahr, dass es durch Auskühlung der Räume und Feuchtigkeitsbelastung zur Schimmelbildung kommen kann, da von Nutzern oftmals Räume nicht mit beheizt werden, wie z. B. bei Schlafzimmern, schlechter und ungenügender Belüftung, oder bei längerer Abwesenheit o. ä.
Febr. 2024
Ein interessanter Vorschlag erreichte uns von Herrn B. Clauss. Er empfiehlt, der Schimmelgefahr zu begegnen, in dem man alle Rohre isoliert, aber die Rohrbrücken (auch als Kurzschlussstrecken bezeichnet) bei Einrohrheizanlagen an allen Heizkörpern frei lässt (nicht gedämmt).
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