Warum die Verteilung der errechneten Rohrwärmeeinheiten nach VDI 2077/3.5 an Bedingungen gebunden ist und nicht unbedingt nach der Wohnflächenproportion der Nutzer aufgeteilt werden darf, sondern andere Verteilerproportionen der VDI 2077/3.5 zutreffen.
Mit der Bestimmung der Erfassungsrate (in %) ermittelt man den Anteil der Rohrwärme am gesamten Wärmeverbrauch des betr. Objekts, aber nur im Rahmen des Verbrauchskostenanteils nach der Heizkostenverordnung.
(Energieverbrauchsanteil mind. 50 % und höchstens 70 %).
Siehe auch das Kapitel >Der Abrechnungsschlüssel< im zentralen Beitragsregister.
Der Wärmeverbrauch wird in KWh ausgedrückt.
Der Gesamtenergieverbrauch des Objektes in KWh setzt sich zusammen:
Erfasster Wärmeverbrauch (HKV) + errechnete Rohrwärmeabgabe.
Hat man den errechneten Rohrwärmeanteil des Objektes wieder in
KWh-Einheiten umgerechnet, gilt es, diese Rohrwärmeeinheiten gerecht auf die einzelnen Nutzer zu verteilen.
Hier machen es sich einige Vermieter, Verwalter oder auch Messdienste, ob durch mangelnde Kenntnis der VDI 2077/3.5, aus Vermeidung weiterer Detailberechnungen oder was auch immer für Argumente vorgebracht werden, zu einfach. Sie verteilen die gesamten Rohrwärmeeinheiten des Gebäudes entsprechend der Wohnfläche, also gleicher Rohrwärmeanteil pro Quadratmeter.
Dies ist aber auch nur dann gerechtfertigt, wenn alle Nutzereinheiten (meist Wohnungen) gleich viel Rohrwärme empfangen, also mit gleicher Rohrausstattung bestückt sind. Das bedeutet gleiche Rohrgesamtlängen und gleiche Rohrdurchmesser in allen Nutzereinheiten. Gleiche Rohrverhältnisse kommen meist bei Zweirohrheizanlagen in Einheitsbauten vor. In der Richtlinie VDI 2077/3.5 wird dies mit „üblicherweise“ bezeichnet (Abschnitt 6 - Formel 29), was sehr irretierend und unwissenschaftlich ist.
Aber auch bei Zweirohrheizanlagen können unterschiedliche Rohrlängen pro Nutzereinheit mit gleicher Wohnfläche vorkommen, wobei die Rohrdurchmesser aber oftmals gleich sind. Dies ist meist der Fall, wenn die Rohrstränge einer Anlage mit unterer Verteilung in der obersten Etage enden und dort nur noch etwa ein Drittel der Rohrlängen (zu und von den Heizkörpern) installiert sind. Dafür zeigt die Richtlinie mit der Formel 31 den Berechnungsweg auf.
Besonders in den ostdeutschen Plattenbauwohngebäuden kommen häufig Einrohrheizanlagen vor. Diese Anlagen sind fast immer so konzipiert und baulich ausgeführt, dass die Wärme der unisolierten Heizwasserrohre ausdrücklich als zusätzliche Wärmequelle (Rohrwärme) zu den Heizkörpern vorgesehen ist. Zu dieser Konzeption gehören auch die unisolierten und zusätzlichen Steig- und Giebelwandrohre, die jedoch sehr unterschiedliche Durchmesser haben.
(Die in der Richtlinie VDI 2077/3.5 immer wieder genannten Rietschel-Henneberg Heizungsanlagenen kommen in der Praxis (Ostdeutschland) vergleichsweise selten vor).
Diese ostdeutschen Anlagen sind fast immer so konzipiert und baulich ausgeführt, dass die Wärme der unisolierten Heizwasserrohre ausdrücklich als zusätzliche Wärmequelle (Rohrwärme) zu den Heizkörpern vorgesehen ist. Zu dieser Konzeption gehören auch die unisolierten und zusätzlichen Steig- und Giebelwandrohre, die jedoch sehr unterschiedliche Durchmesser haben.
So ist Rohrwärme immer auch Zwangswärme, die allerdings die Nutzer nicht immer zu gleichen Anteilen (Rohrwärmeeinheiten) erhalten. Die meisten dieser Anlagen sind für den Anschluss an Fernwärmenetze bestimmt. Das Besondere dieser Wohnanlagen sind genormte Wohnungsgrößen mit einfach vergleichbaren Quadratmetersummen (Wohnflächen).
Dabei unterscheidet sich jedoch zum Teil die Ausführung (Rohrinstallation) gleich großer Wohnungen erheblich.
Das bedeutet, die Rohre sind in der Gesamtlänge (alle Längen in einer Nutzereinheit/Wohnung addiert) und im Durchmesser nicht gleich. Damit empfangen die Nutzer gleich großer Wohnungen (Wohnfläche), unterschiedlich viel Rohrwärme.
Berechnet man jedoch über die Wohnfläche, betreibt man auch hier Gleichmacherei, also Pauschalisierung der Rohrwärme, was die Kosten für den unterschiedlichen Rohrwärmeempfang betrifft. Das Prinzip der HeizkörperV „Kosten nach Verbrauch“ wird damit unterlaufen und führt so zu erheblichen Kostenverschiebungen zwischen den Nutzern.
Nachdem dieses Problem erkannt wurde, hat man das Vorabprovisorium VDI 2077/Beiblatt veröffentlicht und durch die jetzt verbindliche Richtlinie VDI 2077/3.5 im Juli 2018 ersetzt. Diese zeigt im Abschnitt 6
-Abrechnung der ermittelten Rohrwärme-,
den Berechnungsweg zum Ausgleich dieser Kostenverzerrungen auf.
So steht im Abschnitt 6 der Richtlinie:
Achtung! Diese Belegstelle aus einer gültigen Originalausgabe der VDI 2077/3.5 ist an einer Position leider sehr fremd bzw. verwirrend. In der Heizungstechnik kennt man den Begriff „Normleistung von Heizkörpern“, aber „Normleistung von Rohrleitungen“ kommt in der Praxis der Heizungstechnik und auch in der Fachliteratur nicht vor. Es dürfte damit eine Neuschöpfung für die Richtlinie sein. Der wissenschaftliche Beleg dafür fehlt in der Richtlinie VDI 2077/3.5.
Es sei denn, es ist ein Fehler und es ist die Nennleistung von Rohren gemeint. Die Suche nach dem Begriff im Internet, selbst durch KI-Tools
(Open Ai, ChatGPT u.a.) waren diese nicht erfolgreich.
Lediglich die in der Heiztechnik bekannten Bezeichnungen "Nenndurchmesser" von Rohrleitungen
DN (Diameter Nominal - Rohrnennweite) und
"Nenndruckstufe" PN (Pressure Nominal) für Druckrohrleitungen sind bekannt.
Der Text in Abschnitt 6 ist aber dennoch als Anleitung für eine Berechnung der Verteilerproportionen mit den realen Werten der Nenndurchmesser bestens geeignet, aber eben nicht Richtlinienkonform.
Nachtrag: Offensichtlich hat " jemand "auf diese Passage im obigen Text reagiert und diese Erklärunge ins Netz gestellt, die ChatGPT im Dezember 2023 noch nicht gefunden hatte. Der Autor ist noch nicht bekannt, wie auch die mögliche Quelle nicht.
Was versteht man unter "Normleistung von Rohrleitungen" ?
Die Normleistung von Rohrleitungen wird in der Regel in Kilowatt oder Megawatt angegeben und bezieht sich auf die maximale Menge an Energie oder Wärme, die durch die Rohrleitung transportiert werden kann. Diese Leistung wird häufig durch den Durchmesser, die Materialien und die Betriebsbedingungen der Rohrleitung beeinflusst. Die Normleistung ist ein wichtiger Parameter für die Auslegung und den Betrieb von Rohrleitungssystemen, um sicherzustellen, dass diese effizient und zuverlässig arbeiten.
Der Beitrag wird wegen der Ungereimtheiten von unserer Seite nicht kommentiert.
30.März 2024
Die Auslegung nach Abschnitt 6 der VDI 2077/3.5 bedeutet, dass in den betreffenden Nutzereinheiten die wärmeführenden Rohrleitungen in der Summe der Längen, aber auch bei unterschiedlichen Rohr(innen)durchmessern keinesfalls mit den gleichen Rohrwärmeeinheiten (pro m²) bedacht werden dürfen, was bei einer Verteilung der Rohrwärmeeinheiten nach Fläche der Fall wäre. Vielmehr ist für solche Fälle die Formel 30 anzuwenden.
Die Problematik sollen zwei grafische Beispiele verdeutlichen, auf die schon 2013 im Portal
>VDI 2077-nein-danke.de (Register: Fakten- und Problemcheck/ Zentrales Vorlaufrohr - ZVR)< hingewiesen wurde. Diese grafischen Beispiele sind aus den Daten einer realen Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten (Nutzereinheiten). Davon haben 5 Wohneinheiten eine abweichende Heizrohrausstattung durch zusätzliche Wärme abgebende Rohre (alle nicht isoliert und ohne HVK).
Das nächste Bild zeigt den Vergleich gleich großer Nutzereinheiten, also gleicher Wohnfläche, aber mit unterschiedlichen Rohrwärmeabstrahlflächen in Quadratmetern.
Der Rohrumfang eines Heizwasserrohr multipliziert mit der Länge ergibt die Abstrahlfläche (Abwicklung) des Rohres. Die Addition aller Abstrahlflächen ergibt dann die Verhältnisgröße in Quadrametern. Die zusätzlichen Giebelwandrohre sind in dem konkreten Beispiel noch nicht berücksichtigt.
Die zweite Grafik zeigt das Volumenverhältnis oder auch Rohrinhaltsverhältnis alle Rohre gleichgroßer Wohnungen mit und ohne ZVR. Ein mögliches Giebelwandrohr, welches bei solchen Anlagenkonstruktionen meist auch noch vorhanden ist, wurde hierbei noch nicht mitberücksichtigt.
Wird die Volumenproportion in Prozent ausgedrückt, sieht man die Differenzen zwischen Wohnungen gleicher Fläche überdeutlich. Bei den Dreiraumwohnungen in dem Gebäude sind es 241 % und bei den Vierraumwohnungen 199 % gegenüber einer Standardwohnung gleicher Wohnfläche. Beide Vergleiche zeigen die höchst unterschiedlichen Rohrwärmeabgaben für die Wohnungsnutzer.
Als Verteilerproportion der vorher ermittelten Gesamtrohrwärme (in Einheiten) ist die Volumenberechnung der verschiedenen Rohre gut geeignet. Zur Berechnung machen es die normierten Rohre und die meist gleichen Rohrlängen in den einzelnen Räumen einer Wohnung sehr einfach, nämlich Π(Pi) · r2 (cm2) · h(cm) = V(cm3).
Unterscheiden sich die Heizwasserrohre nur in ihrer Länge, nicht aber in ihrem Durchmesser ist die Formel 31 der VDI 2077/3.5 anzuwenden (siehe auch oben).
Von einer Berechnung über die Abwicklung, oder auch Rohrwärmeabstrahlfläche (Rohraußenumfang x Länge) wird abgeraten, da nur eine Normung der Innerdurchmesser besteht und die Materialdicke der Rohre sehr unterschiedlich sein kann.
Es ist aber nur eine Wahlentscheidung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft, ob man die Richtlinie VDI 2077/3.5 anwendet. Hat man sich dafür entschieden, ist diese jedoch ohne Kompromisse, Abstriche und Manipulationen anzuwenden.
Ing.Ök. Rainer Danneberg Januar 2024
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